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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden - könnten die Leute auch zum regulären Arbeitszeitende nach Hause gehen, da diesen Überstunden von uns nicht zugestimmt wurde?

S
sestra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute, wir bräuchten ganz dringend eine Antwort. Es geht um folgendes: Wir, der Betriebsrat, sollten letzte Woche zustimmen, dass für die nächsten 7 Wochenenden(Samstags) Überstunden gemacht werden. Zugestimmt haben wir allerdings nur für letzte Woche Samstag und haben der GL mitgeteilt, dass wir über die anderen Samstage erst diese Woche Dienstag beraten werden. Nun hat der Bereichsleiter letzte Woche Samstag den Leuten gesagt, dass er und der Geschäftsführer gerade mal festgelegt haben, dass sie diese Woche auch Überstunden machen müssen. Nun sollen die Leute ab heute jeden Tag eine Stunde länger arbeiten. Hier unsere Frage: Müssen die Leute tatsächlich heute erst mal eine Stunde länger arbeiten, oder könnten sie auch zum regulären Arbeitszeitende nach Hause gehen, da diesen Überstunden von uns nicht zugestimmt wurde?

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Community-Antworten (5)

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TROISDORFER

02.11.2009 um 12:57 Uhr

Auch wenn der Betriebsrat der Mehrarbeit zustimmt,so besteht nicht die Pflicht eines jeden MA diese auch zu Leisten,was macht ein MA der einen Arzttermin hat ? Der BR stimmt zu das eine Mehrarbeit geleistet werden darf,dennoch muß der einzelne NA auch einverstanden sein,ich gehe davon aus das ihr über Mehrarbeit keine Betriebsvereinbarung habt und auch keine Namendlichen zusagen gemacht habt .

MFG Troisdorfer

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Immie

02.11.2009 um 13:04 Uhr

@sestra Da bleiben noch die Fragen... -nach dem Tarifvertrag und -den Arbeitsverträgen.

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pitsieben

02.11.2009 um 13:23 Uhr

@ all, wenn der AG Überstunden mit Zustimmung des BRs angeordnet hat, müssen diese auch von den MA geleistet werden, ob freiwillig oder unfreiwillig. Wenn ohne Zustimmung des BRs Überstunden angeordnet werden, kann der BR beim Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren beantragen. Die MA müssen aber erstmal die angeordneten Überstunden leisten. Lest bitte dazu den Kommentar zum § 87 Abs. 1 Nr. 3 entweder im Fitting oder im Däubler/Kittner/Klebe.

T
TROISDORFER

02.11.2009 um 13:34 Uhr

wenn der AG Überstunden mit Zustimmung des BR`s angeordnet hat Der BR hat diese Stunden nicht zugestimmt ... und Private belange des AN sind immer zu berücksichtigen . Es sei denn der Tarifbertrag uder der AV sagen etwas anderes ...

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Erwin

02.11.2009 um 13:36 Uhr

@sestra

Sofort einen entsprechenden Beschluß fassen, notfalls in einer außerordentlichen Sondersitzung des BR, dass ihr einen RA (namentlich im Beschluß benennen) damit beauftragt, dass er gegen den AG eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel, das der AG nicht durch den BR genehmigte Mehrarbeit zu unterlassen hat und für jede weitere Anordnung ohne MB ein entsprechendes Ordnunggeld auferlegt bekommt.

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