Austausch von eigenen Mitarbeitern durch Kollegen von Tochter Firmen.
Hallo zusammen, Wir haben 20 Service Techniker die weltweit Windparks aufstellen.
Nun sollen, da unsere Mutterfirma in England das so beschlossen hat, aus England Techniker kommen und unsere Techniker auf Jobs ersetzen. Diese unsere Techniker sollen erstmal angeblich besser ausgebildet werden damit sie besser draussen arbeiten. Jedoch stellt sich mir die Frage, da neue Leute die garnix können, erfahrene Leute so langsam austauschen (sie werden einfach angemietet, als Dienstleistung) ob das mitbestimmungspflichtig ist und ob wir irgendwie Einfluß darauf nehmen können das unsere Leute nicht aus dem Markt gedrängt werden. Durch eventuell billigere und schnell "feuerbare" Leute. In England kam es nicht gut an das der BR sich für die Techniker und deren Arbeitsumstände einsetzt. Wir haben eine BV "Feldeinsätze" in der einiges geregelt ist, es aber den Vorgesetzten schwerer macht unsere Leute zu verheizen. Anscheinend will man sich damit die Arbeit mit Technikern vereinfachen. Natürlich lönnen wir drauf hoffen, das diese neuen Leute nichts können und viele Fehler machen aber das birgt auch Gefahren unter der Menschen richtig leiden könnten (Unfälle etc). Habt Ihr vielleicht eine Idee was wir machen könnten? Natürlich haben wir mit der GF gesprochen jedoch ware ja alles nicht so wild.
Man sagt auch das aufgrund der Ölkriese (wir machen auch Öl und Gas, zur Zeit läuft diese Sparte bescheiden)diese Leute sonst arbeitslos wären und wir sollten die Kollegen auffangen. vielen Dank
Community-Antworten (4)
21.01.2016 um 15:11 Uhr
Wenn die externen AN aus England auf Arbeitsplätze bei Euch beschäftigt werden, ist das ja zunächst einmal eine Einstellung (wenn sie Eurer Organisation unterliegen) - und so wie Du das schilderst, bietet sich der Widerspruchsgrund § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG an.
Nutzt Eure Informationsansprüche aus dem §§ 92, 106 BetrVG und Eure Mitbestimmung §§ 97,98 BetrVG. Arbeitet einen Vorschlag zur Beschäftigungssicherung aus; § 92a BetrVG)
Vielleicht seht Ihr in der Änderung auch eine Betriebsänderung?
Wenn sich das alles nicht so richtig abschätzen lässt, holt Euch sachverständigen Rat (Kollege von der Gewerkschaft oder Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG).
21.01.2016 um 15:33 Uhr
@gironimo vielen Dank für die Antwort! Werd mich gleich mal belesen.
21.01.2016 um 15:59 Uhr
kommt halt drauf an wie der AG das hier im Konzern umsetzt. Werden die Engländer in eure Strukturen eingegliedert oder einfach Aufträge von Euch abgezogen und durch ein englisches Konzernunternehmen in eigener Verantwortung abgewickelt?
Davon sind auch die Handlungsoptionen abhängig. Bei Eingliederung habt ihr das starke MBR des §99 BetrVG. Da kann man als BR echt gut mit arbeiten. Wenn der AG es anders gestaltet würde ich auch über Beschäftigungssicherung evtl. Betriebsänderung maschieren
22.01.2016 um 08:09 Uhr
@paula die deutschen Kollegen sollen die englischen anlernen, so dass diese bald auch alleine Aufträge von uns mit übernehmen können. Aufgrund schlechter Erfahrungen unserer GF in England, mit dem deutschen BR und den damit ausgesprochenen Einstellungsstop in Deutschland, vermute ich das so nach und nach unsere eigenen Kollegen raus sollen. Ich werde aufgrund eurer Antworten die GF auffordern, eine Beschäftigungssicherung mit dem BR zu vereinbaren.
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