Arbeitszeit - Darf der Geschäftsführer die Arbeitszeiten der Aushilfskräfte (400 Euro) einfach ändern?
Darf der Geschäftsführer die Arbeitszeiten der Aushilfskräfte (400 Euro) einfach ändern?
Community-Antworten (1)
01.11.2009 um 04:34 Uhr
§ 106 Gewerbeordnung : Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
...und natürlich, sofern vorhanden, hat der betriebsrat auch noch ein paar mitbestimmungsrechte....
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