Urlaubsanspruch
Ein Kollege von mir, war bis Ende März Arbeitslos. Seit 1.4.2009 ist er bei einer Gebäudereinigung angestellt. Der Chef will eine Bescheinigung, dass der Mitarbeiter in diesem Jah noch keinen Urlaub hatte. Wieviel Tage Urlaub steht dem Mitarbeiter bei einer 6 Tage Woche zu?
Community-Antworten (2)
28.10.2009 um 21:34 Uhr
Wenn du die gesetzliche Regelung meinst, siehe dazu § 3 ff BUrlG.
29.10.2009 um 11:27 Uhr
Besser: im Arbeitsvertrag nachschauen bzw. den AG fragen. Das BUrlG regelt ja nur die Mindestansprüche und die dann ohne besseres Wissen als gegeben hinzunehmen ist Quatsch. Da ist der AG definitiv die bessere Quelle.
BTW: Da er ja offenbar noch bei der Firma arbeitet hat er am 01. Oktober die Wartezeit erfüllt und kann jetzt den gesamten Jahresurlaub beanspruchen, vorher ja nur anteilig, das wird gerne "übersehen".
Und was das Thema "Bescheinigung" angeht - auch als Arbeitsloser kann (und muß) man "Urlaub" nehmen bzw. beantragen, sprich der AfA auf dem entsprechenden Urlaubsschein(-Formular) der AfA mitteilen, das man vom xxx bis yyy in Urlaub geht und sich das genehmigen lassen. (http://hartz-iv-blog.de/2009/06/17/arbeitslose-mussen-urlaub-genehmigen-lassen/) Da Doppelansprüche von Urlaub ausgeschlossen sind (§6 BUrlG) möchte der AG nun die Bescheinigung der AfA (die im Sinne von §6 BUrlG bis zum 31.03. der AG war) ob der Kollege bereits bei der AfA Urlaub genommen hat.
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