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Überstunden oder Bereitschaftsdienst?

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Maria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegInnen,

bei uns (KH) kommt es immer wieder zu Diskussionen mit dem AG, wenn Beschäftigte, welche von 10°°-18°° Arbeitszeit leisten, bei Operationen "nahtlos" im OP weiterarbeiten (Elektivprogramm/Notfall). Ist z.B. um 16:00°° das Routineprogramm beendet, die MA erledigen noch Aufräum-/Auffüllarbeiten, Dokumentationen,etc. werden um 17:15 informiert, dass sofort eine weitere OP stattfindet. Die notwendigen OP-Vorbereitungen laufen an, Hautschnitt ist um 18:15°°. Hier argumentiert unsere PDL, dies wäre nicht "nahtlos" von AZ in BD...... Ich kenne Urteile des LAG Schleswig-Holstein vom 25.0706 (Az: 5 Sa 60/06) und vom BAG vom 25.04.2007 (Az: 6 AZR 799/06) dazu, Gibt es ein neues aktuelles BAG-Urteil dazu? Wie würdet ihr dabei verfahren? Wieder mal gilt mein Dank an alle Wissenden! Maria

6.25003

Community-Antworten (3)

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nicoline

28.10.2009 um 08:49 Uhr

Maria na, bei Euch scheint es ja im Augenblick lustig zuzugehen. Allerdings verstehe ich das Problem nicht ganz, da ja bekannt zu sein scheint, dass es eben keine Überstunden sind. Nun, wie auch immer, die Arbeitszeit beginnt, in der Rufbereitschaft wie im Bereitschaftsdienst, mit dem Anruf. Erfolgt dieser um 17:15, also noch in der Regelarbeitszeit, beginnt die Arbeit und diese geht nahtlos in den Bereitschaftsdienst über. Zur Berechnung der Auslastung im Bereitschaftsdienst kann allerdings erst die Zeit ab 18:00 Uhr gerechnet werden. Welche Argumente sprechen denn angeblich gegen die "Nahtlosigkeit" und was genau wollt Ihr erreichen?

Nachtrag: Überstunden oder Bereitschaftsdienst? ==> Bereitschaftsdienst, es sei denn, der AG ordnet ausdrücklich Überstunden an in diesen Fällen ==> siehe Urteile

Gibt es ein neues aktuelles BAG-Urteil dazu? ==> meines Wissens nicht.

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Maria

28.10.2009 um 09:31 Uhr

Guten Morgen bicoline,

wir möchten diese Stunden als ÜS berechnet haben, der AG wohl wegen Sparzwängen als BD laufen lassen. "Nahtlosigkeit": PDL argumentiert, dass nicht der Anrufzeitpunkt ("wir operieren jetzt dann.."), sondern erst die Vorbereitungszeit dazu gültig ist. Berichtigung zur Eingansfrage: Hautschnitt war um 18:45 Uhr! Sie meint, die Vorbereitung hat erst NACH 18°° begonnen.

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nicoline

28.10.2009 um 09:50 Uhr

Guten Tag Baria wir möchten diese Stunden als ÜS berechnet haben was Ihr dann ja verhandeln müsstet

der AG wohl wegen Sparzwängen als BD laufen lassen. womit er ja im Einklang mit den Urteilen ist.

"Nahtlosigkeit": PDL argumentiert, dass nicht der Anrufzeitpunkt ("wir operieren jetzt dann.."), sondern erst die Vorbereitungszeit dazu gültig ist. bleibt nur, mit der Analogie zur Rufbereitschaft zu argumentieren.

Sie meint, die Vorbereitung hat erst NACH 18°° begonnen. Worüber man sich, je nach Art der Operation, dann von Fall zu Fall immer wieder streiten kann.

Wenn der AG, wie in fast allen deutschen Krankenhäusern, zum Sparen gezwungen ist, sehe ich wenig bis überhaupt gar keine Chance, die Stunden als Überstunden "verhandeln" zu können.

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