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"ALLE JAHRE WIEDER KOMMT ..." - DIE FRAGE ZUM WEIHNACHTSURLAUB ...

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Pittimaus
Jan 2018 bearbeitet

In den vergangenen Jahren haben wir am 24.12. + 31.12. ganztägig unter Fortzahlung der Vergütung frei bekommen, ohne dass Urlaubstage eingereicht werden mussten.

Die gültige BV sagt aber, dass an beiden Tagen ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortz. der Vergütung erteilt wird. Also wäre 1 Urlaubstag für zwei Vormittage fällig.

Haben wir hier nicht ein Gewohnheitsrecht über die Jahre erworben oder müssen wir die schlechtere Variante aus der BV akzeptieren.

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Community-Antworten (10)

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DonJohnson

27.10.2009 um 22:54 Uhr

@Pittimaus Also die BV löst hier euer Gewohnheitsrecht ab. Davon ab würde es schon individuell dadurch abgelöst, wenn der AG dieses frühzeitig mitteilt. Was mich aber interessiert ist, warum ihr als Gremium diese BV geschlossen habt... So oder so gibt es keine rechtliche Grundlage für Frei ohne Urlaub am 24. und 31. 12., da es keine gesetzlichen Feiertage sind.

Nach nochmaligem Lesen muß ich sagen, dass das ziemlich blöd ausgedrückt ist. Ich hoffe aber du weißt was ich meine...

P
Pittimaus

27.10.2009 um 23:09 Uhr

@ DonJohnson Ich bin 1-Kopf-BR (jetzt nur noch 15 MA). Die BV stammt noch von meiner Vorgängertruppe aus 2003. Wurde vom GF gekündigt. Hat aber Nachwirkklausel. Ich bin nachgerückt, übrig geblieben und durch Neuwahl zur BRV aufgestiegen.

@ DonJohnsen Schon beim 2. Mal lesen hab ich es geschnallt.

D
DonJohnson

27.10.2009 um 23:16 Uhr

Sorry habe nen Brett vorm Kopf. In den letzten Jahren, als die BV noch existierte hat der AG euch keinen Urlaub angerechnet, stimmt das? Nun hat er deie BV die für ihn besser ist gekündigt und sie befindet sich in der Nachwirkung, richtig?

Was will denn jetzt der AG???

P
Pittimaus

27.10.2009 um 23:36 Uhr

@DonJohnsen Die eingeschlichene Kulanz abschaffen und die Regelung aus der BV anwenden. Also an beiden Tagen ab 12 Uhr frei, d. h. 2 halbe Tage = 1 Tag muss eingereicht werden. Die haben es halt vertrottelt und sind jetzt dahinter gestiegen (neuer GF + neuer Personalchef). Haben uns jetzt rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt, dass 1 Tag fällig wird.

Ach ja, gekündigt und in Nachwirkung. Alles richtig verstanden. Bin auch nicht mehr ganz frisch.

E
Erwin

27.10.2009 um 23:48 Uhr

@all

also die BV regelt, dass an beiden Tagen jeweils 1/2 Tag gearbeitet werden muss. Der AG hat darüber hinaus diese beiden 1/2 Tage auch noch arbeitsfrei gegeben. Das durfte er. Somit könnte hier sehr wohl gewohheitsrecht (betriebliche Übung) entstanden sein, eben für diese beiden über die BV hinausgehende freien Tage.

Einfach dieses reklamieren und ggf. einen RA einbinden, sofern der AG die betriebliche Übung verweigert.

http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebliche_Uebung.html

K
Kölner

28.10.2009 um 08:27 Uhr

@all ...und wie immer frage ich mich, ob hier nicht massiv in die Gestaltungs-un-freiheit mit dieser BV eingegriffen wurde. Probleme entstehen ggf....

  • hinsichtlich der Lohnfortzahlung...
  • hinsichtlich des BUrlG (kann man halbe Urlaubstage als BR wirksam in einer BV vereinbaren?)
  • hinsichtlich des Gewohnheitsrechtes
  • hinsichtlich eines etwaigen Annahmeverzuges.
P
paula

28.10.2009 um 12:05 Uhr

Danke Kölner!

K
Kriegsrat

28.10.2009 um 12:26 Uhr

@ pittimaus

diese deine aussage......

"Ich bin 1-Kopf-BR (jetzt nur noch 15 MA). . Ich bin nachgerückt, übrig geblieben und durch Neuwahl zur BRV aufgestiegen."

macht mich etwas stutzig.......... in mehrfacher hinsicht................ hmmmmm........

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DonJohnson

28.10.2009 um 12:39 Uhr

@kriegsrat

Wieso? Wegen dem "zur BRV "aufgestiegen"."?

P
Pittimaus

28.10.2009 um 17:32 Uhr

@ kriegrat Hier gibt es nicht zu stutzen und ich habe auch nichts zu verbergen. Das Problem in so einem Forum ist, dass man eine Frage stellt, ohne die ganze Vorgeschichte, was ja den Rahmen sprengen würde, mitzuteilen. Hinzu kommt, dass man sich vielleicht auch noch unverständlich ausdrückt. Das lenkt von der Beantwortg. der eigentl. Frage ab. Vorgeschichte: Firma, 45 MA, 3-Kopf-BR, Fa. wird verkauft, neuer GF, vor dem Fa.-Umzug, Kündigungen, Sozialplan, Interessenausgleich, BRV+Mitglieder nach und nach in andere Unternehmen gegangen, ich nachgerückt als Mitglied, auch ich als BRM gekündigt!!!, wieder reingeklagt, nach 5 Monaten steh ich auf der Matte, die verbliebenen 15 MA standen praktisch ohne BR da, ich übernehme Geschäfte, Neuwahl, keiner will es machen, keiner traut sich, keiner war je Mitglied, alle 0 Ahnung, eben schwierig 1-Kopf-BR, ich als Ex-Mitglied mit etwas Erfahrung erkläre mich einverstanden, einer muss ja ran, sonst kein BR, nun BR = BRV Das "aufgestiegen" war lakonisch gemeint!

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