Kündigungsfristen für Baccus
Hallo, Baccus anbei das wegen Kündigungsfristen,soory habe leider deine rücksende Mail nicht gefunden .-)
Die der jeweiligen Berechnung zu Grunde liegenden gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten wie folgt:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Sollte ausdrücklich eine Probezeit von maximal 6 Monaten vereinbart worden sein, so beträgt die Mindestkündigungsfrist zwei Wochen – dies gilt auch für Aushilfen, die bis zu 4 Monaten beschäftigt sind. Handelt es sich um einen Kleinbetrieb (bis 20 Arbeitnehmern), gilt eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen.
Community-Antworten (3)
20.05.2007 um 17:11 Uhr
Was Waschbär noch fand im Wäscheschrank .gleich neben dem Kopie Stand .
20.05.2007 um 19:02 Uhr
Hallo waschbär, jetzt stehe ich aber total auf der Leitung, was willst du mit Kündigungsfristen? Wo bitteschön war meine Frage dazu? Ich weiß von nichts! Vielleicht solltest du deinen Wäscheschrank mal ordentlich aufräumen. LG
22.05.2007 um 10:04 Uhr
baccus,
Ach sooooo , O-K bei dem "Nick Durcheinander die Tage" , verstehe ich gar nichts mehr .Ich habe hier eine Interne Anfrage wegen kündigungsfristen von Baccus .
Egal Schwamm drüber ich hoffe das Thma "Huch mein Nick wurde gekapert" ist endlich vorbei und wir können wieder alle zusammen Singen "Schön ist es ein BR zu sein sagte Hr.X zu dem AG´lein ..."
gruss W.B nichts für ungut.
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