Teilzeitbefristungsgesetz Arbeitszeitverkürzung - darf der AG das ablehnen?
ich möchte aus privaten Gründen (Krankheit eines Angehörigen) weniger Stunden in der Woche arbeiten und dabei einen bestimmten Tag in der Woche frei machen. Kann der AG das verhindern, oder muss er mir das genehmigen? Gibt es dazu einen Passus im Teilzeitbefristungsgesetz? Und wäre es besser das in einer Nebenabrede zum alten Arbeitsvertrag festzulegen. Was passiert, wenn der zuständige Abteilungsleiter mir den Tag nicht genehmigen will? Ist aus meiner Sicht nicht so ganz einfach umzusetzen, aber es muss halt ein bestimmter Tag sein, (längerfristige Arztbesuche). Vielen Dank für Eure Meinung
Community-Antworten (2)
26.10.2009 um 23:21 Uhr
Könnte hier das PflegeZG mit § 3 zur Anwendung kommen?
27.10.2009 um 13:21 Uhr
Nach TzBfG hast Du das Recht Deine wöchentliche Arbeitszeit nach Deinen Wünschen zu reduzieren, auch was die Verteilung der Arbeitszeit angeht. Der AG hat da eher schlechte Karten, wenn er das verhindern will.
Allerdings glaube ich nicht, das eine Verkürzung nach TzBfG das ist, was Du wirklich willst! Ich gehe von Deinem Text her davon aus, das die Krankheit des Angehörigen kein Dauerzustand ist und das Du die Verkürzung eher heute als morgen brauchst. Nach TzBfG musst Du die Verkürzung drei Monate vorher ankündigen! Daraus ergibt sich auch schon, das die Verkürzung eher von Dauer sein sollte. Das wird noch deutlicher daraus, das der AG Dich nur "berücksichtigen" muß, wenn Du wieder auf Vollzeit zurück willst. Einen direkten Anspruch auf wiederherstellung Deiner Vollzeit gibt es nicht.
Ich kann Dir nur empfehlen auf Deinen Arbeitgeber freundlich zuzugehen, ihm Deine Notsituation zu erklären und zu einem entsprechenden gegenseitigen Einverständnis zu kommen. TzBfG ist sicher der falsche Weg. Andere Möglichkeit, wenn anwendbar: Betreuung beantragen und selbst Betreuer werden. Dann muss der AG Dich für dieses Ehrenamt freistellen (so ist es bei mir). Und natürlich das von Lotte gesagte.
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