Erstellt am 26.10.2009 um 23:34 Uhr von Brentan
Das einkommen aus dem 400€ Job wird bei der Berechnung des Elterngeldes angerechnet!
Als Info hier ein Link zu einem Elternforum:
http://www.babycenter.de/baby/familienleben/elternteilzeit_expert/
Und die Seite der Regierung mit einem sehr guten Elterngeld Online Berechner!!!:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
Hoffe ich konnte damit helfen!!
Gruß
Brentan
Erstellt am 27.10.2009 um 10:20 Uhr von betriebsratten
@ brentan und alle
Erstmal Danke...aber wo ist der Unterschied zu einer regulären Teilzeitbeschäftigung?
Rentenanspruch? Sozialversicherung?? Anderes Nettogehalt??
Erstellt am 28.10.2009 um 01:01 Uhr von Brentan
Also meiner Frau wurde das so erklärt das die Sozial abgaben die du genannt hast während der Zahlungszeit komplett vom Amt übernommen werden.
Somit hast du keinen Vorteil durch das Arbeiten in der Zeit in diesem Bereich.
Das sich dieses Ändert (zusätzliche Zahlung für Rente und co)ist nicht bekannt!!