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Gleichbehandlungsgrundsatz

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anton_Landsberg
Sep 2020 bearbeitet

Ich habe da eine interessante Frage Wir haben mehrere AN die auf Tz arbeiten mit 20 -25 Wochenstunden Montag bis Freitag Jetzt hat der AG durch eine BV die Zeiten folgend geändert, Arbeit an 3 Tagen mit doppelter Stundenanzahl Nur es arbeiten einige 5 Tage und der Rest muss an 3 Tagen arbeiten und an diesen 3 Tagen sein Stundensoll erfüllen . Die 3Tage Arbeit umfasst anstatt 4Std pro Tag jetzt 6.3 Std pro Tag , die anderen AN arbeiten aber ihre normalen Stunden an den 5 Tagen, Verstößt das jetzt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder nicht ? Da es mehrere Frauen Betrifft die Kinder zu betreuen haben ist das nun ein Problem für diese ,wegen der erhöhten Stundenanzahl . Auf einen Einwand einer AN das sie ja Kinder betreuen muss und deshalb nicht die doppelten Stunden leisten kann , kam der Vorschlag Sie soll doch um 5h Früh anfangen dann bekommt Sie auch die Stunden voll ...

222010

Community-Antworten (10)

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celestro

19.09.2020 um 15:42 Uhr

also sollen jetzt nur Teilzeitkräfte mehr arbeiten? Das wäre ein Verstoß gegen das TzBfG.

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anton_Landsberg

19.09.2020 um 16:16 Uhr

wir haben nur TZ Kraefte bis auf eine Vollzeitkraft mit 8Std Klarerweise kann oder kommt es vor das bis zu 10 Std gearbeitet werden sollte um die Post fertig austragen zu koennen . VZ Kraft arbeitet selbstverstaendlich 5 Tage Die aufkommenden Mehrstunden resultieren aus der Tatsache das am freien Tag ja auch Post angeliefert wird und die dann am Arbeitstag zusaetzlich mit der anfallenden Tagespost ausgetragen werden sollte ... Wer das nicht schafft, dem werden weitreichende Konsequenzen angedroht ( auf Nachfrage meinerseits waere das eine Kündigung) Aber meine Frage bezieht sich auf das manche TZ 3 Tage arbeiten und die anderen 5 Tage normal arbeiten obwohl alle einen TZ Vertrag haben

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kratzbürste

19.09.2020 um 17:37 Uhr

Der BR kann doch gar nicht die Länge der Wochenarbeitszeit vereinbaren (wegen § 77.3 BetrVG); nur die Verteilung. Aber die wird wegen des TzBfG individuell geregelt. Und im Zweifel würde das Günstigkeitsprinzip gelten.

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DummerHund

19.09.2020 um 17:59 Uhr

Mal davon ab was Celestro und Kratzbürste schon Richtigerweise schreiben, wie kann das einseitig funktionieren? "Jetzt hat der AG durch eine BV die Zeiten folgend geändert," Zu einer BV gehören immer 2 Parteien.

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anton_Landsberg

19.09.2020 um 18:30 Uhr

Es bestehen oder bestanden mit jedem AN Teilzeitarbeitsverträge. Der AG hat mit dem BR eine neue BV erstellt . Somit 2 Parteien . Es werden ja nicht die Stunden reduziert ( was der AG gerne möchte ) sondern die 5 Tage auf 3 Tage umgestellt . Abgesehen davon will das keiner der betroffenen AN . Die BV wurde mit Frist von 4 Tagen per Mail an den Depotleiter bekannt gemacht . Zu Kratzbuerste , Wochenarbeitszeit wird ja nicht verlaengert ( das ergiebt sich aus der vorhanden Postmenge dass man dann ev Überstunden machen muss ) Diese Überstunden aber ergeben sich dadurch das 1 Tag frei dazwischenliegt und somit die meist doppelte Menge Briefe anfaellt zum austragen . Einfach gesagt , der AN der normal 4 Std pro Tag arbeitet will nicht an den 3 Tagen die doppelten Stunden arbeiten muessen

C
celestro

20.09.2020 um 01:27 Uhr

Wenn ich einen AV habe, indem ich 25 Stunden zu arbeiten habe und das verteilt zu je 5 Stunden an 5 Tagen, kann hier auch mMn nicht einfach der BR hingehen und grundlos eine BV unterschreiben, das die Personen die Arbeit an 3 Tagen abzuleisten haben.

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anton_Landsberg

20.09.2020 um 02:39 Uhr

@celestro habe mir mal kurz den AV rausgesucht Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit betraegt 25 Std Die Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag -- in Sonderfaellen aufgrund gesonderter Anweisung auch Samstag. Das waere eigentlich die wichtigsten Passagen im AV Verdi ist nun der Meinung wir sollen die tgl Arbeitszeiten und Freizeiten fuer 4 Wochen aufzeichnen. Weiters will der zustaendige Sekretaer von Verdi mit dem BRV Kontakt aufnehmen . Das der BRV .keine Ahnunghat ergiebt sich ja eh von selbst :) Fakt ist der AG beruft sich bei dieser BV auf die Klausel mit 80000 Briefsendungen pro Tag , wird diese unterschritten darf AG an 3 Tagen Post zustellen . Das waere ja korrekt , nur wir haben seit Monaten immer mehr als diese 80000 Briefe was auch dem BR bekannt sein sollte und muss und daher waere diese BV auch nicht rechtens , meiner Meinung nach Nach meiner Erinnerung war das unterschreiten der Briefmenge im Maerz oder April an 2 Tagen ..... danach hatten wir wieder normale Briefmenge und bis Dato auch Zuwachs an Aufkommen . Die Frechheit besteht ja darin das man an den 3 Arbeitstagen dann doppelte Zeit arbeiten soll und muss und sich der AG denkt er spart sich Zeit ein . Eventuell anfallende Minusstunden sollen aber wir dann tragen ,obwohl das der AG verschuldet . Ich bin der Meinung das man gegen die BV klagen kann da dieser unter falschen Vorraussetzungen abgeschlossen wurde . Und das manche TZAN 5 Tage arbeiten duerfen und die anderen sollen an 3 Tagen verstösst meiner Meinung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz

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anton_Landsberg

20.09.2020 um 02:45 Uhr

Es ist aber auch Tatsache das eine BV den Arbeitsvertrag ausser Kraft setzt oder irre ich mich da ?

B
BRHamburg

20.09.2020 um 09:00 Uhr

Du irrst dich vorallem im Punkt mit der Gleichbehandlung. Diese Regel ist zwar größer Mist, aber mit Gleichbehandlung hat das nichts zu tun. Euer Problem ist das der BR seinen Job nicht macht. Mehrarbeit ist Mitbestimmung und kann daher nur nach der Zustimmung durch das Gremium angeordnet werden. Ob da 10 Briefe kommen oder aber 80.000 spielt keine Rolle. Wenn die Arbeit nicht mit der Personalstärke erledigt werden kann muss man Personal einstellen. Auch die Verteilung der Arbeitsstunden auf die Tage fällt unter die Mitbestimmung. Auch hier kann der Arbeitgeber nicht einseitig die Verteilung ändern. Mit der BV hat der BR zwar zugestimmt. Man könnte aber prüfen ob es sich hier in dem Fall nicht sogar um individuelle Änderungen handelt.

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anton_Landsberg

20.09.2020 um 10:57 Uhr

@Br Hamburg mit der Gleichbehandlung hast du sicher Recht .( war ja meine Frage ) Aber wir unterliegen dem Postgesetz und das sagt aus unter 80000 Briefen ist Zustellung an 3 Tagen erlaubt ,,, und die Aenderung der AV bezieht sich auf diese unter 80Tsd Klausel . Deinen Ansatz mit der individuellen Arbeitstzeitaenderung werde ich dem Gewerkschaftssekrätar zukommen lassen. Das weder der BR noch der BRV keine Ahnung haben oder keine haben wollen steht ja ausser Zweifel wenn mein RL mir sagt der vorherige war noch schlechter . Ich dachte schlechter gehts gar nicht mehr :)

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