Erstellt am 12.12.2007 um 13:20 Uhr von Konrad
Eure GF hat da keine Tarifbindung beseht im Großen und Ganzen leider Recht.
Eine kleine Möglichkeit da mit zureden ist nur bei Fragen der Lohngestaltung, Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Eine Möglichkeit wäre eine Tarifbindung anzustreben, das müsstet ihr mit
der zuständigen Gewerkschaft abklären. Hat aber nur Erfolg wenn die Belegschaft
mit zieht.
Erstellt am 12.12.2007 um 20:19 Uhr von sandmann
Wäre es denn bei Tarifbindung des AG anders? In unserer Gruppe leisten alle die gleiche Arbeit bei gleicher Ausbildung. Trotzdem verdienen einige mehr als die anderen. Hat der BR hier die Möglichkeit einzuschreiten?
Danke!
Gruss
Sandmann
Erstellt am 13.12.2007 um 07:53 Uhr von Konrad
Hallo Sandmann
bei Tarifbindung gibt es i.d.R. Strukturen die zur entsprechenden Arbeit eine tarifliche Eingruppierung bedingt diese dann eine entsprechende tarifliche Vergütung.
Der BR hat darüber zu wachen, dass gültige Tarifverträge und das Tarifentgelt eingehalten werden!
Mögliche Differenzen, können wegen Berufserfahrung oder freiw. Zulagen auftreten, die
der AG evtl. manchen MA gewährt. Auf freiw. Zulagen hat BR aber keinen Einfluß.
Erstellt am 13.12.2007 um 08:39 Uhr von Kölner
@sandmann
Bei bestehenden AV würde ich auch eher - selbst bei einer Tarifbindung - das Individualrecht anwenden wollen:
Wer sich gut verkauft wird vermutlich auch mehr bekommen; ob er das was er bekommt verdient, ist wieder ein anderes Thema.
Auch sehe ich die größte Ungerechtigkeit in der Gleichbehandlung jedes AN...
Erstellt am 13.12.2007 um 20:09 Uhr von sandmann
@konrad:
... und wenn Kollegen mit weniger/ keiner Berufserfahrung und schlechterer Ausbildungsabschlußnote mehr verdienen?
@kölner:
Und wofür gibt es dann Tarifverträge/ Eingruppierungen lt. Manteltarifvertrag etc.?
Gruss
Sandmann