Gleichbehandlungsgrundsatz - bei den Löhnen nicht anwendbar?
Hallo Kollegen,
was können wir als BR tun damit wir im Betrieb nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit eine Anpassung der Löhne,aber auch der unterschiedlichen Arbeitszeiten für die MA erreichen.Die GF ist der Meinung das alles individuell mit jedem Einzelnen vereinbar ist,da in unserem Betrieb keine Gruppierungen vorhanden sind und auch nicht im AG-Verband sind,und auch nicht tarifgebunden sind. Es wird behauptet das der Gleichbehandlungsgrundsatz bei uns ,bei den Löhnen, nicht anwendbar sei.
vielen Dank für Antworten
Community-Antworten (5)
12.12.2007 um 14:20 Uhr
Eure GF hat da keine Tarifbindung beseht im Großen und Ganzen leider Recht. Eine kleine Möglichkeit da mit zureden ist nur bei Fragen der Lohngestaltung, Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Eine Möglichkeit wäre eine Tarifbindung anzustreben, das müsstet ihr mit der zuständigen Gewerkschaft abklären. Hat aber nur Erfolg wenn die Belegschaft mit zieht.
12.12.2007 um 21:19 Uhr
Wäre es denn bei Tarifbindung des AG anders? In unserer Gruppe leisten alle die gleiche Arbeit bei gleicher Ausbildung. Trotzdem verdienen einige mehr als die anderen. Hat der BR hier die Möglichkeit einzuschreiten?
Danke! Gruss Sandmann
13.12.2007 um 08:53 Uhr
Hallo Sandmann
bei Tarifbindung gibt es i.d.R. Strukturen die zur entsprechenden Arbeit eine tarifliche Eingruppierung bedingt diese dann eine entsprechende tarifliche Vergütung.
Der BR hat darüber zu wachen, dass gültige Tarifverträge und das Tarifentgelt eingehalten werden! Mögliche Differenzen, können wegen Berufserfahrung oder freiw. Zulagen auftreten, die der AG evtl. manchen MA gewährt. Auf freiw. Zulagen hat BR aber keinen Einfluß.
13.12.2007 um 09:39 Uhr
@sandmann Bei bestehenden AV würde ich auch eher - selbst bei einer Tarifbindung - das Individualrecht anwenden wollen: Wer sich gut verkauft wird vermutlich auch mehr bekommen; ob er das was er bekommt verdient, ist wieder ein anderes Thema.
Auch sehe ich die größte Ungerechtigkeit in der Gleichbehandlung jedes AN...
13.12.2007 um 21:09 Uhr
@konrad: ... und wenn Kollegen mit weniger/ keiner Berufserfahrung und schlechterer Ausbildungsabschlußnote mehr verdienen?
@kölner: Und wofür gibt es dann Tarifverträge/ Eingruppierungen lt. Manteltarifvertrag etc.? Gruss Sandmann
Verwandte Themen
Ungleichbehandlung von Mitarbeitern in einer Fabrik (Gleichbehandlungsgrundsatz)
Hallo, ich habe eine Frage zum betrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz ob der Betriebsrat in folgendem Fall etwas tun kann. Der Arbeitgeber beschäftigt 200 Mitarbeiter in einer Fabrik. Bis zum
Unterschiedliche Regelungen AT und Tarif für Weihnachten und Neujahr
Ich habe da eine Frage zum Gleichbehandlungsgrundsatz (https:www.betriebsrat.com/gleichbehandlungsgrundsatz). Was genau ist mit den "Gruppen" gemeint? Konkret: Der Arbeitgeber hat in einer Betr
Neueinstellung; Einstellungslohn über den Löhnen der Kollegen - Wie sollen wir uns da verhalten?
Hallo Kollegen, wir als neuer BR müssen zum ersten mal über eine Neueinstellung zustimmen,haben die Bewerbungsunterlagen erhalten einschließlich dem Einstellungslohn,der aber über den Löhnen der
Betriebsvereinbarung - aushebelbar für MA Wunsch?
Verstoss gegen Betriebsvereinbarung Auf eigenen Wunsch ?. Hallo ich habe hier eine MA die möchte gerne das ein Punkt von unserer Betriebsvereinbarung für sie nicht gilt ! Sie meint das Sie beim l. AG
Geltungsbereich Betriebsverfassungsgesetz?
Hallo, mich beschäftigt die Frage, ab wann das BetrVG auf einen Betrieb anwendbar ist. Einigen inoffiziellen Quellen ist zu entnehmen, dass der AG (auch von Betrieben entsprechender Größe) nicht ve