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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer kennt sich mit Arbeitszeit aus - Lage der Schichten?

R
Rotrunner
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind als BR zur Zeit beim dursehen unserer Dienstpläne (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und haben bei der Lage unserer Schichten ziemliche Probleme. Unser AG gibt unserem Personal bei einem Feierabend um 7:00 Uhr (nachtschicht) den selben Tag als Ruhetag, mit der Begründung, dass ein Ruhetag aus 32 Stunden besteht. Der Tag darauf ist zwar auch ein Ruhetag, aber dass sind dann doch keine echten zwei Tage Ruhe, oder habe ich hier ein Verständnisproblem? Beispiel: Montag - aus Nachtschicht um 7:00 Uhr; Dienstag - Ruhe; Mittwoch - 14:00 Uhr wieder Dienstbeginn nächste Schicht. Ist der Montag jetzt ein Ruhetag oder nicht?????

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

02.12.2008 um 14:03 Uhr

Rotrunner, Wie kommst Du darauf, dass es zwei Ruhetage geben muss? Gibt es dazu bei Euch eine tarifvertragliche Regelung oder eine BV? Im ArbZG unter § 11, § 5 oder auch § 6 findet sich dazu nichts.

PS: Hab mal in der Kommentierung von Baeck/Deutsch gewühlt und Dich bestätigt gefunden: unter § 11 ArbZG RN 18: "Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen muss zwingend ein Werktag in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr beschäftigungsfrei sein" und unter RN 24: "Der AN soll einmal in der Woche eine ununterbrochenen Freizeit von 35 h haben..." Es gibt aber Ausnahmen, die ich hier nicht alle abschreiben will... musst Du selbst nochmal wühlen

A
Alexa

04.12.2008 um 22:02 Uhr

Hallo Rotrunner, ich hab da mal nen speziellen Tipp für Dich: Schau doch mal bei www.mobifair.eu rein. Oder nimm mal Kontakt mit denen auf.

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