Erstellt am 02.12.2008 um 13:03 Uhr von Lotte
Rotrunner,
Wie kommst Du darauf, dass es zwei Ruhetage geben muss? Gibt es dazu bei Euch eine tarifvertragliche Regelung oder eine BV? Im ArbZG unter § 11, § 5 oder auch § 6 findet sich dazu nichts.
PS: Hab mal in der Kommentierung von Baeck/Deutsch gewühlt und Dich bestätigt gefunden:
unter § 11 ArbZG RN 18: "Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen muss zwingend ein Werktag in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr beschäftigungsfrei sein" und unter RN 24: "Der AN soll einmal in der Woche eine ununterbrochenen Freizeit von 35 h haben..."
Es gibt aber Ausnahmen, die ich hier nicht alle abschreiben will... musst Du selbst nochmal wühlen
Erstellt am 04.12.2008 um 21:02 Uhr von Alexa
Hallo Rotrunner,
ich hab da mal nen speziellen Tipp für Dich:
Schau doch mal bei www.mobifair.eu rein.
Oder nimm mal Kontakt mit denen auf.