Kurzarbeit - Kollegin alleinerziehend - von 20 Stunden auf 8 Stunden wöchentlich arbeiten?
Hallo, wir machen in unserem Betrieb Kurzarbeit. Eine Kollegin, die alleinerziehend ist (Kind 7 Jahre) ist jetzt auch von der Kurzarbeit betroffen. Sie arbeitet normalerweise in Teilzeit (5 x 4 Stunden= 20 Stunden die Woche). Die Kollegin weiß, dass es nur fair ist, wenn sie auch in Kurzarbeit gehen muss. Jetzt soll sie nur noch an 2 Tagen a 4 Stunden zur Arbeit kommen. Geht es bei dieser Kollegin nicht schon unter das Existenzminimum? Wie wird das bei euch gehandhabt. Wären über Nachrichten dankbar.
Community-Antworten (3)
22.10.2009 um 17:02 Uhr
Ihr könntet in der BV zur Kurzarbeit regeln dass solche sozialen Gesichtspunkte Rechnung getragen wird. Wir haben das so gemacht, Einsatzplanung nach sozialen Gesichtspunkten. z.B. nach Steuerklassen geordnet, denn wer 3 + KiFrB hat ist in der Regel Alleinverdiener, wer 4 hat arbeitet in der Regel der Partner mit usw. Habt ihr die BV schon abgeschlossen und darauf keine Rücksicht genommen hilt eigentlich nur noch appellieren an die Kollegen und die GL um Zustimmung.
22.10.2009 um 17:29 Uhr
@festländerin: Auch bei Vollzeitmitarbeitern kann es unter das Existenzminimum gehen - nicht nur bei Kurzarbeit. Die Lösung in Deutschland heißt hier aber nicht "Mindestlohn" oder "keine Kurzarbeit", sondern "aufstockende Sozialhilfe". Also Hartz 4 trotz Arbeit. Leider :-(
@rolfo: Gute Idee, wenn die Branche dies hergibt.
22.10.2009 um 21:29 Uhr
@rolfo 'wer 3 + KiFrB hat ist in der Regel Alleinverdiener' Das halte ich für ein Gerücht!
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