Erstellt am 22.10.2009 um 10:46 Uhr von DonJohnson
- Er kann nett fragen wegen Urlaub, zwingen aber nicht...
- Überstundenabbau, gibt es dazu eine BV? Wie ist es sonst geregelt?
Erstellt am 22.10.2009 um 11:42 Uhr von rkoch
Grundsätzlich gilt erstmal § 615 BGB "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko", sprich auch wenn der AG die Leute nach Hause schickt muss er weiter zahlen. Es sei denn, durch BV oder TV sind alternative Varianten geregelt, sprich der von Dir angesprochene Überstundenabbau –Minusstundenaufbau. Ersteres ist im TV/Arbeitsvertrag geregelt, letzteres in Eurer BV Arbeitzeitkonten. Beides ist uns nicht bekannt, also keine definitive Antwort. Im Zweifelsfalle Mitbestimmung nach §87 (1) Nr. 3 BetrVG
"Zwangsurlaub" ist Mitbestimmungspflichtig §87 (1) Nr. 5 BetrVG, aber wenn die Kollegen "freiwillig" Urlaub machen ist da nicht viel zu holen, da müssten Sie sich schon beim BR beschweren oder zumindest offensichtlich sein, dass der Urlaub nicht in deren eigenem Interesse ist.
Also: rechtens ist das ganze nur, wenn BV/Arbeitsvertrag/BV das ganze regeln oder Ihr der Sache zugestimmt habt. Aber wo kein Kläger.....
BTW: Was heißt denn "kein Material im Haus" ? Wo klemmts? Lieferverzüge? Oder hat Euer AG die Rechnungen nicht bezahlt? Nachtigal, ich hör Dir trapsen.....