Zwangsurlaub im Zuge eines anstehenden Umzugs des Unternehmens - zulässig?
Kann unser AG die Mitarbeiter im Zuge eines anstehenden Umzugs des Unternehmens innerhalb von Frankfurt zu Zwangsurlaub (Gleitzeit oder urlaub) verpflichten weil die EDV etc. vermutlich nicht laufen wird?
Community-Antworten (9)
23.08.2006 um 18:41 Uhr
@Gamblers Wenn er es rechtzeitig ankündigt, (m.E.) ja!
23.08.2006 um 19:34 Uhr
das gesetzt sieht vor, dass der AG den urlaub festlegt. daraus folgt schon, dass es nicht immer des antrags auf urlaub durch den AN bedarf. wenn der AG nun den urlaub einseitig festlegen möchte, so hat § 7 Abs. BUrlG zu beachten. danach sind grundsätzlich die wünsche der MA zu beachten.
ich als AN würde bei einem ksolchen begeheren des AG widersprechen und meine urlaubsplanung für das gesamte urlaubsjahr vorlegen.
gibt es bei euch einen BR? was sagt denn der dazu?
24.08.2006 um 01:30 Uhr
Kölner & paula,
ist von mir jetzt vielleicht ganz quer gedacht, aber darf der AG einem ev. gegebenen Annahmeverzug durch die Anordnung von "Zwangsurlaub" begegnen?
24.08.2006 um 11:36 Uhr
@fayence wenn der AN mitspielt ja.
ich würde der festlegung des urlaubs widersprechen und meine eigenen urlaubswunsch entgegenhalten. wenn der AN diesen dann ablehnt gibnt es für den AN ja verschiedene möglichkeiten.
24.08.2006 um 11:52 Uhr
Wenn der AN mitspielt ist eh alles geritzt. Habe meine eigentliche Frage aber blöde formuliert!
Könnte der AN diesem "Zwangsurlaub" auch mit Verweis auf die AGseitige Umgehung eines möglichen Annahmeverzugs widersprechen?
25.08.2006 um 01:05 Uhr
meines erachtens schon, wenn der AN andere urlaubstermine anbietet. wo ist der grund für den AG diese abzulehnen. interessant wird die sache wenn es einen BR im betrieb gibt...
25.08.2006 um 01:07 Uhr
Aber wir sind uns schon einig, dass ein AG den Rahmen der Gleitzeit völlig ausschöpfen könnte, nicht wahr?
25.08.2006 um 12:32 Uhr
Kölner, wenn der AG den AN damit in "Minusstunden" drängen würde, wäre ich nicht einverstanden!
26.08.2006 um 02:38 Uhr
@Fayence Je nach Vereinbarung oder TV auch dann!
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