Erstellt am 23.08.2006 um 16:41 Uhr von Kölner
@Gamblers
Wenn er es rechtzeitig ankündigt, (m.E.) ja!
Erstellt am 23.08.2006 um 17:34 Uhr von paula
das gesetzt sieht vor, dass der AG den urlaub festlegt. daraus folgt schon, dass es nicht immer des antrags auf urlaub durch den AN bedarf. wenn der AG nun den urlaub einseitig festlegen möchte, so hat § 7 Abs. BUrlG zu beachten. danach sind grundsätzlich die wünsche der MA zu beachten.
ich als AN würde bei einem ksolchen begeheren des AG widersprechen und meine urlaubsplanung für das gesamte urlaubsjahr vorlegen.
gibt es bei euch einen BR? was sagt denn der dazu?
Erstellt am 23.08.2006 um 23:30 Uhr von Fayence
Kölner & paula,
ist von mir jetzt vielleicht ganz quer gedacht, aber darf der AG einem ev. gegebenen Annahmeverzug durch die Anordnung von "Zwangsurlaub" begegnen?
Erstellt am 24.08.2006 um 09:36 Uhr von paula
@fayence
wenn der AN mitspielt ja.
ich würde der festlegung des urlaubs widersprechen und meine eigenen urlaubswunsch entgegenhalten. wenn der AN diesen dann ablehnt gibnt es für den AN ja verschiedene möglichkeiten.
Erstellt am 24.08.2006 um 09:52 Uhr von Fayence
Wenn der AN mitspielt ist eh alles geritzt. Habe meine eigentliche Frage aber blöde formuliert!
Könnte der AN diesem "Zwangsurlaub" auch mit Verweis auf die AGseitige Umgehung eines möglichen Annahmeverzugs widersprechen?
Erstellt am 24.08.2006 um 23:05 Uhr von paula
meines erachtens schon, wenn der AN andere urlaubstermine anbietet. wo ist der grund für den AG diese abzulehnen. interessant wird die sache wenn es einen BR im betrieb gibt...
Erstellt am 24.08.2006 um 23:07 Uhr von Kölner
Aber wir sind uns schon einig, dass ein AG den Rahmen der Gleitzeit völlig ausschöpfen könnte, nicht wahr?
Erstellt am 25.08.2006 um 10:32 Uhr von Fayence
Kölner,
wenn der AG den AN damit in "Minusstunden" drängen würde, wäre ich nicht einverstanden!
Erstellt am 26.08.2006 um 00:38 Uhr von Kölner
@Fayence
Je nach Vereinbarung oder TV auch dann!