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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsurlaub im Zuge eines anstehenden Umzugs des Unternehmens - zulässig?

G
Gamblers
Jan 2018 bearbeitet

Kann unser AG die Mitarbeiter im Zuge eines anstehenden Umzugs des Unternehmens innerhalb von Frankfurt zu Zwangsurlaub (Gleitzeit oder urlaub) verpflichten weil die EDV etc. vermutlich nicht laufen wird?

3.68909

Community-Antworten (9)

K
Kölner

23.08.2006 um 18:41 Uhr

@Gamblers Wenn er es rechtzeitig ankündigt, (m.E.) ja!

P
paula

23.08.2006 um 19:34 Uhr

das gesetzt sieht vor, dass der AG den urlaub festlegt. daraus folgt schon, dass es nicht immer des antrags auf urlaub durch den AN bedarf. wenn der AG nun den urlaub einseitig festlegen möchte, so hat § 7 Abs. BUrlG zu beachten. danach sind grundsätzlich die wünsche der MA zu beachten.

ich als AN würde bei einem ksolchen begeheren des AG widersprechen und meine urlaubsplanung für das gesamte urlaubsjahr vorlegen.

gibt es bei euch einen BR? was sagt denn der dazu?

F
Fayence

24.08.2006 um 01:30 Uhr

Kölner & paula,

ist von mir jetzt vielleicht ganz quer gedacht, aber darf der AG einem ev. gegebenen Annahmeverzug durch die Anordnung von "Zwangsurlaub" begegnen?

P
paula

24.08.2006 um 11:36 Uhr

@fayence wenn der AN mitspielt ja.

ich würde der festlegung des urlaubs widersprechen und meine eigenen urlaubswunsch entgegenhalten. wenn der AN diesen dann ablehnt gibnt es für den AN ja verschiedene möglichkeiten.

F
Fayence

24.08.2006 um 11:52 Uhr

Wenn der AN mitspielt ist eh alles geritzt. Habe meine eigentliche Frage aber blöde formuliert!

Könnte der AN diesem "Zwangsurlaub" auch mit Verweis auf die AGseitige Umgehung eines möglichen Annahmeverzugs widersprechen?

P
paula

25.08.2006 um 01:05 Uhr

meines erachtens schon, wenn der AN andere urlaubstermine anbietet. wo ist der grund für den AG diese abzulehnen. interessant wird die sache wenn es einen BR im betrieb gibt...

K
Kölner

25.08.2006 um 01:07 Uhr

Aber wir sind uns schon einig, dass ein AG den Rahmen der Gleitzeit völlig ausschöpfen könnte, nicht wahr?

F
Fayence

25.08.2006 um 12:32 Uhr

Kölner, wenn der AG den AN damit in "Minusstunden" drängen würde, wäre ich nicht einverstanden!

K
Kölner

26.08.2006 um 02:38 Uhr

@Fayence Je nach Vereinbarung oder TV auch dann!

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