Hallo, wieder mal habe ich Verständnisfragen an euch.

Bisher mußten in unserem Betrieb zwei Früh- und Spätdienste (neben zwei Nachtdiensten) geleistet werden, um die Zulage zu erhalten.
Dies hat unser BR inzwischen gesetzeskonform"begradigt".
Aber folgende Fragen sind noch ungeklärt:
1. Wie definiert sich der Begriff ...ständige" Wechselschicht?
Bedeutet dies, Leistung "immer", außer bei Urlaub, Krankheit, FZA?
Bekommt der MA einen Zusatzurlaubstag für Wechselschichtarbeit, wenn er im
Vormonat die Voraussetzung dazu erfüllt hat, aber im zweiten Monat dies wegen
Urlaub/Krankheit nicht erfüllt? Oder ist nur die Ständigkeit nicht unterbrochen, da er ja
wohl die Schichten laut Gesetz LEISTEN muss?
2. Innerhalb eines Monats (nicht Kalendermonat) muss der MA u.a. zwei Nachtdienste
leisten.
Beispiel: Der MA hatte am 14. und 23. 09. zwei ND geleistet.
Frage: Beginnt dann der nächste Berechnungsmonat für die Zulage bereits am
24.09 ?!?
3. Wie ist es, wenn der MA mal zwei Monate Wechselschichten macht, dann wieder vier
Monate Schichtdienst, usw.? Bekommt er dann auch jeweils die dafür vorgesehenen
Zusatzurlaubstage, oder fehlt hier wieder die Ständigkeit?

Kompliziert klingende Fragen einer Unwissenden.
Danke im Voraus an die Wissenden!
Maria