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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie überzeugt man den Geschäftsführer in folgendem Fall - unständige Wechselschichtzulage nach TVöD?

DN
die Neue
Okt 2021 bearbeitet

Guten Tag alle zusammen, es geht um den TVöD und seine Tücken. Wir hätten gern von erfahrenen BR ein oder zwei Tips, wie wir in folgendem Fall vorgehen könnten: Es gibt bei uns große Probleme bei der Gewährung von unständiger Wechselschichtzulage. Alle MA, die der Meinung sind, dass ihnen diese in einzelnen Monaten zusteht, haben mit unserer Hilfe einen Antrag auf Zahlung gestellt. Monatelang lagen diese beim Personalleiter. Jetzt hat der KAV dem AG "bescheinigt", dass der zur Zahlung in den betreffenden Fällen nicht verpflichtet ist. Die Firma, welche das Lohnsystem verwaltet, arbeitet mit einer anderen Auslegung und würde sehr wohl diese unständige Zulage zahlen. Der Personalleiter gibt nun die Anträge mit abschlägigem Bescheid zurück. Dann können die AN Wiederspruch einlegen. Wenn dieser wieder abgelehnt wird, müssen sie ihr Recht einklagen. Dies die Aussagen eines Anwaltes einer Betroffenen. Wir möchten nun unseren Geschäftsführer dazu bewegen, eine Erklärung abzugeben, dass er auf ein rechtskräftiges Urteil wartet und dann die bereits gestellten und Anträge gemeinsam befürwortet oder eben ablehnt. Diese aber auch bis dahin liegen lässt. Wie können wir das bewerkstelligen????

4.92601

Community-Antworten (1)

W
wölfchen

15.01.2007 um 23:47 Uhr

Nach meiner bisherigen Erfahrung muss jeder einzeln für sich diese Zulage einklagen. Es kann dann passieren, dass das Gericht sich einen einzelnen herauspickt, diesen als beispielgebend für alle verhandelt und dann dem AG aufgibt, in den anderen Fällen analog zu verfahren. Kann, muss aber nicht. Es kann auch passieren, dass die Richter jeden Einzelfall prüfen. Wichtig ist für alle, dass sie umgehend schriftlich ihren Anspruch geltend machen, damit nicht durch die Ausschlussfrist zustehende Zulage verlorengeht. Den Anspruch möglichst auch genau beziffern!

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