Hallo,

dürfen Kurzarbeitstage auf gesetzliche Feiertage gelegt werden, wenn die Feiertage
auf einen Wochentag fallen und die Firma an diesen Tagen nicht gearbeitet hätte?
Wären somit in der Woche in der ein Feiertag ist also insgesamt 2 Tage frei,
der Feiertag und zusätzlich der Kurzarbeitstag?