Hallo,

wir arbeiten in unserer Firma 20% kurz, immer Freitags ist unser Kurzarbeitstag.
An diesem Tag sind jedoch mind. 2 Personen anwesend um eine Grundanwesenheit
sicherzustellen (Versand).
Nun fällt im Dezember der 1.Weihnachtsfeiertag auf einen Freita,genauso wie der 1. Januar 2010.
Unsere GF möchte nun auf diese beiden Feiertage die Kurzarbeitstage festlegen.
Wir vom BR wollten die Kurzarbeitstage auf den 24. und 31. festlegen.
Nun meine Frage: Können den Kurzarbeitstage überhaupt auf Feiertage gelegt werden, die für alle MA in unserer Firma ohnehin frei wären?