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Kurzarbeit - Verlangen auf Verzicht von Urlaubs- und Weihnachtsgeld - keine Büchereinsicht - Entlassungen?

F
festländerin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben seit April Kurzarbeit. Unsere GL meint, die Kurzarbeit hat noch keine Wirkung gezeigt bzw. die Lohnkosten konnten noch nicht dadurch gesenkt werden. Wir sollen für dieses Jahr auf das Weihnachtsgeld, im nächsten Jahr sogar auf Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld verzichten. Die GL lehnt eine Einsicht in die Bücher strikt ab und will jetzt Entlassungen vornehmen, weil wir nicht auf Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld verzichten. Bei uns als BR liegen die Nerven mittlerweile ziemlich blank. Auch die Gewerkschaft lässt eigentlich zu wünschen übrig. Habt Ihr Erfahrungen?

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Community-Antworten (5)

T
TROISDORFER

20.10.2009 um 19:33 Uhr

Was lasst ihr da mit euch machen ???

KURZARBEI ist nicht zum Lohnkosten senken gedacht,ruft bei der AFA an und warum lässt dir Gewerkschaft zu wünschen übrig . Ist das Uraubsgeld und auch das Weihnachtsgeld Tarifvertraglich geregelt ???

F
festländerin

20.10.2009 um 20:00 Uhr

@Troisdorfer

Danke für die Antwort. Kurzarbeit ist dazu da, Entlassungen zu vermeiden.

Der Gewerkschaftssekretär hat in Zusammenarbeit mit uns als BR einen Fragenkatalog zur Bewertung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Situation durch den BR ausgearbeitet. Wir können nichts dergleichen tun, denn die GL hat und will uns die angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Gestern gab es mit allen Vorgesetzten aus der jeweiligen Abteilung ein Gespräch mit der GL indem gesagt wurde, dass sie (GL) nicht mehr weiterwissen und dass es auf Entlassungen hinauslaufen wird.

Das Urlaubsgeld und auch das Weihnachtsgeld ist in unserem Haus- und Anerkennungstarifvertrag geregelt.

Gewerkschaft: Die bräuchten wir im Moment fast jeden Tag bei uns in der Firma, weil es jeden Tag was Neues gibt. Wir fühlen uns mit der Situation überfordert und sogar ein bisschen von der GL erpresst.

T
TROISDORFER

20.10.2009 um 20:33 Uhr

Ich denke das Die Gewerkschaft nicht so schnell über das Urlaubsgeld und auch nicht auf das Weihnachtsgeld verhandelt,verhandlungen werden vieleicht erst dann statt finden sollte der AG nachweisen das es der Firma tatsächlich schlecht geht ! Ein ganz anderes Thema ist die Einsparung von Sonderzahlungen um Arbeitsplätze zu sicher,wie möchte der AG das machen,eure Wirtschaftliche lage ist eh schon schlecht,darum auch die Kurzarbeit .... Ihr solltet auf jedenfall darauf hinarbeiten das die Kurzarbeit verlängert wird,auf gespräche um Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld solltet ihr euch nicht einlassen da ihr darüber überhaubt nicht verhandeln dürft,das dürfen nur die Tarifpartner ,sprich GEW/AG ! MFG Troisdorfer

J
jolngu

20.10.2009 um 23:04 Uhr

Eine frage die sich auch stellt ist die Anzahl der Beschäftigten AN (101) und ob ihr nicht einen Wirtschaftsausschuß haben müßt. Dem muß der AG die Wirtschaftlichen Fakten vorlegen und dieser unterrichtet dann den BR.

D
DerAlteHeini

21.10.2009 um 01:06 Uhr

festländerin Da Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit einem Haus- und Anerkennungstarifvertrag geregelt werden, müssen die Tarifvertragspartner bemüht werden. Diese sind die Ansprechpartner der GL. Der BR hat hier keinerlei Rechte. Weist die GL den Tarifpartnern seine finanzielle Notlage nicht nach, so werden diese auch nicht in Verhandlungen eintreten.

Der BR sollte der GL schriftlich mitteilen, dass das Anliegen vom BR sorgfältig geprüft wurde und der BR leider keinerlei rechtliche Möglichkeiten sieht, den Verhandlungen der zuständigen Tarifpartner vor zugreifen.

Da der BR NICHT ZUSTÄNDIG ist, kann er mit dieser Forderung auch nicht erpresst werden. Will der AG mit dem BR über Reduzierung oder Streichung der tariflich festgelegten Zulagen verhandeln, sollte der BR die Verhandlungen, da nicht zuständig, zurückweisen.

Droht die GL mit Kündigungen von Arbeitnehmern, so sollte der BR die GL umgehend schriftlich auffordern in Verhandlungen über einen Sozialplan/Interessenausgleich einzutreten. Dazu sollte dann auch ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

Nicht vergessen, alle o.g. Handlungen setzen einen ordnungsgemäßen Beschluss voraus.

Bevor ihr mit dem Sozialplan aktiv werdet, solltet ihr euch hier schlau machen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialplan

http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich#Begriff_und_Zweck_des_Interessenausgleichs

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