Kurzarbeit - Verlangen auf Verzicht von Urlaubs- und Weihnachtsgeld - keine Büchereinsicht - Entlassungen?
Hallo, wir haben seit April Kurzarbeit. Unsere GL meint, die Kurzarbeit hat noch keine Wirkung gezeigt bzw. die Lohnkosten konnten noch nicht dadurch gesenkt werden. Wir sollen für dieses Jahr auf das Weihnachtsgeld, im nächsten Jahr sogar auf Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld verzichten. Die GL lehnt eine Einsicht in die Bücher strikt ab und will jetzt Entlassungen vornehmen, weil wir nicht auf Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld verzichten. Bei uns als BR liegen die Nerven mittlerweile ziemlich blank. Auch die Gewerkschaft lässt eigentlich zu wünschen übrig. Habt Ihr Erfahrungen?
Community-Antworten (5)
20.10.2009 um 19:33 Uhr
Was lasst ihr da mit euch machen ???
KURZARBEI ist nicht zum Lohnkosten senken gedacht,ruft bei der AFA an und warum lässt dir Gewerkschaft zu wünschen übrig . Ist das Uraubsgeld und auch das Weihnachtsgeld Tarifvertraglich geregelt ???
20.10.2009 um 20:00 Uhr
@Troisdorfer
Danke für die Antwort. Kurzarbeit ist dazu da, Entlassungen zu vermeiden.
Der Gewerkschaftssekretär hat in Zusammenarbeit mit uns als BR einen Fragenkatalog zur Bewertung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Situation durch den BR ausgearbeitet. Wir können nichts dergleichen tun, denn die GL hat und will uns die angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Gestern gab es mit allen Vorgesetzten aus der jeweiligen Abteilung ein Gespräch mit der GL indem gesagt wurde, dass sie (GL) nicht mehr weiterwissen und dass es auf Entlassungen hinauslaufen wird.
Das Urlaubsgeld und auch das Weihnachtsgeld ist in unserem Haus- und Anerkennungstarifvertrag geregelt.
Gewerkschaft: Die bräuchten wir im Moment fast jeden Tag bei uns in der Firma, weil es jeden Tag was Neues gibt. Wir fühlen uns mit der Situation überfordert und sogar ein bisschen von der GL erpresst.
20.10.2009 um 20:33 Uhr
Ich denke das Die Gewerkschaft nicht so schnell über das Urlaubsgeld und auch nicht auf das Weihnachtsgeld verhandelt,verhandlungen werden vieleicht erst dann statt finden sollte der AG nachweisen das es der Firma tatsächlich schlecht geht ! Ein ganz anderes Thema ist die Einsparung von Sonderzahlungen um Arbeitsplätze zu sicher,wie möchte der AG das machen,eure Wirtschaftliche lage ist eh schon schlecht,darum auch die Kurzarbeit .... Ihr solltet auf jedenfall darauf hinarbeiten das die Kurzarbeit verlängert wird,auf gespräche um Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld solltet ihr euch nicht einlassen da ihr darüber überhaubt nicht verhandeln dürft,das dürfen nur die Tarifpartner ,sprich GEW/AG ! MFG Troisdorfer
20.10.2009 um 23:04 Uhr
Eine frage die sich auch stellt ist die Anzahl der Beschäftigten AN (101) und ob ihr nicht einen Wirtschaftsausschuß haben müßt. Dem muß der AG die Wirtschaftlichen Fakten vorlegen und dieser unterrichtet dann den BR.
21.10.2009 um 01:06 Uhr
festländerin Da Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit einem Haus- und Anerkennungstarifvertrag geregelt werden, müssen die Tarifvertragspartner bemüht werden. Diese sind die Ansprechpartner der GL. Der BR hat hier keinerlei Rechte. Weist die GL den Tarifpartnern seine finanzielle Notlage nicht nach, so werden diese auch nicht in Verhandlungen eintreten.
Der BR sollte der GL schriftlich mitteilen, dass das Anliegen vom BR sorgfältig geprüft wurde und der BR leider keinerlei rechtliche Möglichkeiten sieht, den Verhandlungen der zuständigen Tarifpartner vor zugreifen.
Da der BR NICHT ZUSTÄNDIG ist, kann er mit dieser Forderung auch nicht erpresst werden. Will der AG mit dem BR über Reduzierung oder Streichung der tariflich festgelegten Zulagen verhandeln, sollte der BR die Verhandlungen, da nicht zuständig, zurückweisen.
Droht die GL mit Kündigungen von Arbeitnehmern, so sollte der BR die GL umgehend schriftlich auffordern in Verhandlungen über einen Sozialplan/Interessenausgleich einzutreten. Dazu sollte dann auch ein Fachanwalt hinzugezogen werden.
Nicht vergessen, alle o.g. Handlungen setzen einen ordnungsgemäßen Beschluss voraus.
Bevor ihr mit dem Sozialplan aktiv werdet, solltet ihr euch hier schlau machen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialplan
http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenausgleich#Begriff_und_Zweck_des_Interessenausgleichs
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
CGM - §9 Urlaub - Verzicht auf Urlaubstage um den Lohn prozentual zu erhöhen!
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen! bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes: §9 Urlaub Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Ur
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I