Erstellt am 19.01.2011 um 00:04 Uhr von Oluscha
Da die Administratoren dieses Forums die Anzahl der möglichen Antworten grundsätzlich eingeschränkt haben, würde ich dir raten, dich an ein anderes Forum für arbeitsrechtliche Belange zu wenden!
Erstellt am 19.01.2011 um 00:15 Uhr von Immie
@Oluscha
Reichen dir die Fragen in einem anderen Forum nicht aus?
Erstellt am 19.01.2011 um 00:21 Uhr von Oluscha
Doch! Ich würde sie nur ganz gerne auch abschließend diskutieren können, ohne vom Admi eingeschränkt zu werden.
Erstellt am 19.01.2011 um 00:31 Uhr von Immie
@Oluscha
Ist es nicht schön, das dies der Fragesteller selber entscheiden kann?
Erstellt am 19.01.2011 um 00:35 Uhr von Oluscha
HI,HI
Wenn es denn ein neuer User auch immer gleich schnallen könnte. Ich würde es bei der ersten Nutzung dieses Forums jedenfalls nicht unbedingt bemerken, zumal ich gedanklich bei einem ganz anderen Problem bin!
Erstellt am 19.01.2011 um 00:54 Uhr von Oluscha
Ohhjee, Immie
für so engstirnig hatte ich dich eigentlich nicht gehalten. Ich habe eine Kritik an den Admi losgelassen und du meinst, ich mülle die Beiträge zu. Stattdessen solltest doch gerade du, daran interessiert sein, die Meinungsvielfalt nicht erst durch das Freischalten eines Häkchens zu ermöglichen, oder?
Erstellt am 19.01.2011 um 07:59 Uhr von Tanzbär
Nun mal zum Thema:
ausschreiben heißt doch nichts anderes, als dass die Stelle/die Zeiten von allen öffentlich (im Betrieb) zu lesen sind. Das können alle tun, müssen aber nicht.
Wen der AG jetzt persönlich anspricht: "Schau mal dort, das wäre vielleicht was für dich ...", das ist doch völlig Wurscht.
Er muss keinesfalls alle eventuell betroffenen Kollegen ansprechen. Dafür ist ja schließlich die Ausschreibung da!
Dass sie meist nicht gelesen wird (wie so vieles am schwarzen Brett), damit müssen die Mitarbeiter dann selbst klarkommen.
Erstellt am 19.01.2011 um 08:34 Uhr von rkoch
> Wir haben die Übereinkunft alle freien Stellen zuerst innerbetrieblich auszuschreiben.
> Gilt das auch für befristete Stundenerhöhungen?
Du schreibst doch selbst: freien Stellen (..) auszuschreiben
Die Stelle die ausgeschrieben wird MUSS frei sein, d.h. es darf kein AN diese Stelle aktuell innehaben (außer er macht den Platz frei, Kündigung, Versetzung).
Eine bereits besetzte Stelle deren AZ verändert wird ist grundsätzlich nicht auszuschreiben!
> DARF der AG Einzelne ansprechen oder müsste er es allen Teilzeitkräften mitteilen, um
> ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben.
Dazu §7 (2) TzBfG:
> Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung
> von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über
> entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt
> werden sollen.
Der AG MUSS also ALLE AN welche den Wunsch auf Veränderung der AZ (mehr oder weniger) geäußert haben über FREIE Arbeitsplätze informieren. Er kann sich nicht nur einen einzelnen herauspicken. Bedingung ist, das die AN den Wunsch ihm gegenüber geäußert haben, er aber zum Zeitpunkt des Wunsches diesen nicht erfüllt hat. Allen anderen AN gegenüber hat er keine Informationspflicht.
Mit einer offiziellen Ausschreibung hat er diese Bedingung auf jeden Fall erfüllt, er muss die betreffenden AN nicht auch noch einzeln darauf ansprechen.
@Oluscha
Lass das Thema einfach fallen. Was meinst Du wie viele von uns sich da damals als das eingeführt wurde schon die Finger wundgeschrieben haben..... Auf jeden Fall sind Fragen hier genauso sinnvoll wie wo anders und wo die Begrenzung zuschlägt reicht doch wirklich der Hinweis an den Fragenden WIE er die Begrenzung aufheben kann wenn er möchte. Und die meisten Antwortenden wissen doch mittlerweile eh, wie man die Begrenzung umgehen kann....