Erstellt am 18.10.2009 um 17:43 Uhr von Troisdorfer
Habt ihr einen Betriebsrat,gilt bei euch ein Tarifvertrag und
wie sehen die Schichten bei euch aus ?
MO-Fr Früh und Spätschicht,was ist Blockarbeiten ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 18.10.2009 um 20:06 Uhr von Oluscha
Ergänzend zu Troisdorfers berechtigten Fragen:
In welcher Branche arbeitet ihr?
Wie lange dauert eine Schicht?
Gibt es eine festgelegte Regelungen von Schichten (z.B. keine Früh- nach einer Spätschicht)?
Habt ihr Nachtschichten?
Erstellt am 19.10.2009 um 15:46 Uhr von Haihappen
Also ja wir haben einen BR (bin da auch vertreten.)!
Nein wir unterstehen keinem Tarifvertrag!
Die schichten sind bei uns wie gesagt nur Früh und Spätschichten. Wir arbeiten 365 Tage im Jahr (Flughafen).
Die Schichten sind unterschiedlich, die Vollzeitkräfte Arbeiten meist 8 Std. ohne Pause (einen tag mal 9 stunden und dann einen wieder 7 Stunden, es gleicht sich aus...) udn die Kapovaz (Arbeit auf Abruf...) die, ja die werden so eingeteilt wie die gebraucht werden da gibt es im prinzip keine regelung für feste stunden... Allerdings muss ich sagen das die bei uns ein Fester bestandteil sind. Einige arbeiten wie Vollzeit werden nur nicht als vollzeit geführt bzw. übernommen um die Flexibilität zu wahren, da sich auch flugpläne Täglich ändern...
Nachtschichten haben wir nicht.
gruss
Haihappen
Erstellt am 19.10.2009 um 18:18 Uhr von Oluscha
@ Haihappen
Um erst mal deine Frage zu beantworten - Dein Kollege hat nicht ganz unrecht, mit der Aussage, dass nicht mehr als 60 Stunden am Stück gearbeitet werden darf ( übrigens einschließlich eventuell geleisteter ÜS). Die Aussage ist aber nicht ganz vollständig. Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder wahlweise 24 Wochen darf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden.
Ein oft übersehenes Problem ist die Individuelle werktägliche Arbeitszeit. Das ArbZG besagt im § 3, dass der Werktag für jeden Arbeitnehmer individuell zu berechnen ist. Dies ist besonders im Schichtdienst zu berücksichtigen. Individuell heißt, der Werktag beginnt mit Dienstbeginn und endet 24 Stunden später. Innerhalb dieses Zeitraumes darf (mit Ausnahme der§§14 u. 7 ArbZG) keinesfalls mehr als 10 Stunden gearbeitet werden. Daraus ergibt sich, dass viele Dienstfolgen ( z.B. 1.Tag Spätdienst, 2.Tag Frühdienst) unzulässig sind, da die individuelle werktägliche Arbeitszeit in diesen Fällen meist überschritten wird.
Als Tipp: Wenn du BR-Mitglied bist, dann solltest du, gerade im Schichtsystem, unbedingt eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit anstreben, in der ihr alles (hoffentlich) arbeitnehmerfreundlich festlegen könnt.
Erstellt am 19.10.2009 um 19:34 Uhr von Haihappen
hehe ja das haben wir schon versucht/angestrebt, doch die kommen immer mit ihrer doofen Flexibilität... die wollen sich nichtmals bei festkräften bei einem 6-3 system auf ein F = Früh und S = Spät festlegen sondern lieber ein D = Dienst und dann immer wenn der Plan kütt festlegen welche schicht der Kollege hat... wir werden dies nun durch eine BV über unseren 6-3 dienst entkräften... es geht sich halt nur um die anderen kollegen. Wie gesgat es ist schwere körperliche und auch seelische arbeit weil man 1000% aufpassen muss da sonst sehr hohe sachschäden entstehen können. wir laufen ständig unterbesetzt durch die gegend und arbeiten... was mich halt am meisten interessiert ist wie gesagt wie viele schichten darf man maximal wulacken und wieviele stunden dürfen diese beinhalten...
das mit den 6 Kalendermonaten ist humbuck bei uns, sorry ist so ich weiss es ist gesetz aber was will man in so einer branche machen? den flieger stehen lassen und die passagiere die weg wollen oder nach hause?...
Erstellt am 20.10.2009 um 06:14 Uhr von Troisdorfer
*das mit den 6 Kalendermonaten ist humbuck bei uns, sorry ist so ich weiss es ist gesetz aber was will man in so einer branche machen? *
Personal Einstellen,Schichtpläne erarbeiten ???
Was Sonst !!!
Damit sowas wie bei euch verhindert wird ...
Fordert Schriftlich den AG auf ,das ArbZG einzuhalten,
und bei nicht einhaltung geht ihr die weiteren Schritte .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 20.10.2009 um 07:50 Uhr von rainerw
@ Haihappen
Troisdorfer hat recht. Euer AG wird sein Verhalten auch von sich aus nicht ändern. Warum auch..., ihr lasst es doch mit euch machen. Ihr sagt, wir können den Flieger doch nicht stehen lassen. In der Pflege sagen sie. wir arbeiten doch mit Menschen. Und in der Produktion sagen sie wir können doch die Produktion nicht behindern sonst gehen Aufträge flöten...... und und und. Gründe gibt es immer wieder um sich wenig arbeiten machen zu müssen. Die Kunst des BR ist dies zu entkräften.
Erstellt am 20.10.2009 um 17:08 Uhr von Oluscha
@ Haihappen
Es gibt im ArbZG keine andere Regelung, als die maximale Anzahl von 60 Stunden am Stück bei entsprechendem Ausgleich. Dass du den Ausgleichszeitraum als Humbug bezeichnest, finde ich ehrlich gesagt, unglaublich!!! Immerhin ist die Nichtbeachtung der Mindestanforderungen des ArbZG eine schwere Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Ihr als BR habt derartiges in jedem Fall zu verhindern, oder ihr habt die Bezeichnung Betriebsrat nicht verdient. Die Regelung der Arbeitszeit in einer BV wird nicht umsonst als die Königsdisziplin der Betriebsratsarbeit bezeichnet. Eine derartige BV versucht man nicht, sondern erzwingt sie.
Erstellt am 21.10.2009 um 10:31 Uhr von Haihappen
@Oluscha:
ich bezeichne es als Humbuck weil ich ehrlichnicht wüsste wie ich das mit den Tollen 6 Monaten hand haben soll! Dann machste mal ne zeitlang mehr arbeit... und dann weisst du nicht mehr den durchscitt oder führt ihr Statistiken?
Zu dem finde ich es SUPER das du sagst dann habt ihr es nicht verdient euch BR zu nennen! Woher willst du den wissen wie lange wir das machen udn wieviel erfahrung wir haben? JEDER wirklich JEDER fängt klein an... wir sind der aller erste BR bei uns im Betrieb weil die es schon 2mal verhinderzt haben und den leuten gedroht haben. Nun haben wir endlich einen. Es war halt eine farge. Ich habe eins gelernt, Wer will was von wem und wo steht das! Und um dieses Wo steht das wollte ich hier nachfragen...
Und zu der sache mit Personal einstellen, es mag sein das es in einigen Betrieben rubeldie katz geht! bei uns muss man ca. 6-8 Wochen warten bis man die Erlaubniss vom Land bekommt. Bei uns reicht es nicht nur ein Führungszeugniss vorzulegen! Wir sind ein Hochsicherheitsbereich wo nicht jeder rein kommt, jegliche kleinste straftat kann bedeuten das du bei uns nicht rein darfst (anfangen). es ist halt eine blöde verkettung von unglücklichen fällen... udn nicht jeder ist der arbeit gewachsen! Dauerstress steht bei uns an der tagesordnung. von daher...
Erstellt am 21.10.2009 um 10:58 Uhr von DonJohnson
@Haihappen
Eigentlich wollte ich mich hier raus halten, da schon sehr vieles gesagt wurd. Ok, ihr seid neu und es ist gut, dass es jetzt jemanden gibt bei euch, der diese "Arbeit" BR macht.
Wegen der Überstunden und dem ArbZG:
Das ArbZG ist ein Gesetz, welches einzuhalten ist. Ja, auch die Ausgleichszeiträume müssen vom BR beachtet werden. Überstunden müssen durch den BR genehmigt werden, ansonsten darf der aG diese nicht einmal freiwllig zulassen. Euer MBR was die Arbeitszeit, als auch die kurzfristige Verlängerung oder Verkürzung dessen steht im § 87 Abs 1 Nr 2 und 3 BetrVG.
Bezüglich der maximal zu leistende Wochenarbeitzeit, schau mal in dei §§ 3 ff ArbZG. Wie gesagt ist hier auch der Ausgleichszeitraum zu beachten...
Schau mal hier: http://www.n24.de/news/newsitem_5029619.html
Bitte sehe die Verstöße gegen das ArbZG nciht als Kavaliersdelikt. Näheres hierzu wurde schon gesagt.
Nun zu euren Möglichkeiten:
- Ihr habt sicherlich eine Zeiterfassung - da könnt ihr die aktuellen Stunden entnehmen.
- BV Flex Arbeitszeit. Auch hier könnt ihr die Stundenkonten der AN sehen. Auch kann in einer solchen eine Zeitentnahme für die AN festgelegt werden usw usw usw. Dieses Thema ist für hier und jetzt zu komplex.
Wegen neuer AN. Das euer Betrieb solch hohe Anforderungen hat, ist weder euer noch das Problem der AN. Es kann nciht angehen, dass die viele Arbeit nur auf ein paar wenig Schultern verteilt wird. Und ich bin mir sicher, dass wenn die betrieblichen Bedingungen stimmen, der AG sicher neue AN finden würde, wenn er nur wollte... und genau da liegt der Hase im Pfeffer meiner Meinung nach.
Und gerade weil Dauerstress bei euch auf der Tagesordnung steht, seid ihr als BR dazu verpflicht das best mögliche für eure AN zu unternehmen.
Du hast geschrieben, dass ihr neu seid - habt ihr schon Seminare belegt?
Erstellt am 21.10.2009 um 11:11 Uhr von Petrus
@Hai:
> ich bezeichne es als Humbuck weil ich ehrlichnicht wüsste wie ich das mit den Tollen 6 Monaten
>hand haben soll! Dann machste mal ne zeitlang mehr arbeit...
>und dann weisst du nicht mehr den durchscitt oder führt ihr Statistiken?
Nicht Ihr führt die Statistik, sondern euer Chef:
§16 (2) ArbZG: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Wenn Cheffe sich weigert: §22 ArbZG
Erstellt am 21.10.2009 um 11:18 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Obwohl der AG hier auch seine Verantwortung an die AN weiter geben darf - siehe dazu Vertrauensarbeitszeit...
Vermutungsmodus an!
In dem Betrieb der ja sicherheitsrelevant ist, gibt es eine elektronische Zeiterfassung
Vermutungsmodus aus!
Hier besteht ein MBR des Gremiums welches einfach nur "gelebt" werden muß...
Erstellt am 21.10.2009 um 13:17 Uhr von Haihappen
ja haben schon einige seminare besucht...
ja wir haben elektronische stempelkarten...
wenn ich wieder fitt bin und im betrieb werde ich das was ihr mir gesagt hattet erläutern und das wir das dann in die tat umsetzen...
Danke...
Gruss
Erstellt am 21.10.2009 um 14:20 Uhr von DonJohnson
@Haihappen
Ich möchte dir noch was zum Nachdenken auf den Wege geben. Alle reden hier von maximal 60 Arbeitsstunden in der Woche. Das resultiert von der täglichen Maximalarbeitszeit von 10 Std werktäglich. Das ist aber keine Diskussionsgrundlage, sondern schon eine Ausnahme.
Im § 3 ArbZG steht: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Std nicht überschreiten.
Demnach ist eine Diskussionsgrundlage mit dem AG 48 Std bei 6 Tagen in der Woche. Und dann überlegt euch bitte, wieviele neue Kollegen eingestellt werden könnten - oder müßten - wenn ihr das einhalten würdet. Und genau darum sollte es dem Gremium gehen...
Erstellt am 21.10.2009 um 17:02 Uhr von Petrus
@DJ
> Obwohl der AG hier auch seine Verantwortung an die AN weiter geben darf - siehe dazu Vertrauensarbeitszeit...
Nur bedingt. Er kann die Dokumentation durch den ArbN anfertigen lassen. Aber er bleibt auch bei "Vertrauensarbeitszeit" in der Nachweispflicht, dass die Bestimmungen des ArbZG nicht verletzt werden.
Erstellt am 21.10.2009 um 17:25 Uhr von DonJohnson
@Petrus
*Aber er bleibt auch bei "Vertrauensarbeitszeit" in der Nachweispflicht, dass die Bestimmungen des ArbZG nicht verletzt werden.*
Nicht wirklich, er muß sich drauf verlassen, dass das was auf den "Stundenzetteln" der AN richtig ist.
Erstellt am 21.10.2009 um 20:28 Uhr von Oluscha
@ Haihappen
Sorry, war nicht so gemeint!!! ;-)))
Ich habe nur so viele Betriebsräte vor der Fülle der anstehenden Aufgaben einknicken sehen, dass ich einfach ein wenig überreagiert habe. Wenn ihr ein neuer BR seid und solche eklatanten Probleme mit der Arbeitszeit habt, kann ich dir nur empehlen, genau mit den Lösungen zu diesem Thema anzufangen. Lass mich dass mal kurz erklären.
Als wir als BR angefangen haben, hatten wir eine ganz ähnliche Situation. Die Mindeststandards des ArbZG spielten in unserem Unternehmen keine Rolle, die AN wurden behandelt wie Leibeigene und das war nur ein Bruchteil der zu lösenden Probleme. Da wir uns nicht in der Lage sahen, alles auf einmal zu beackern, konzentrierten wir uns zunächst auf die Regelung der Arbeitszeit. Warum? - hier hat der BR die größten Chancen, Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen und die höchstmögliche Unterstützung von Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft etc).
Als das Arbeitszeitproblem mittels BV gelöst war (übrigens auch erst über ein sündhaft teures Einigungsstellenverfahren), hatten wir gleichzeitig folgendes miterreicht.
1. Die MA hatten verstanden, dass so ein Betriebsrat wirklich ihre Interessen vertritt und die Unterstützung des BR durch die Belegschaft stieg sprunghaft an.
2. Der AG begriff, dass er es hier nicht mit irgendeinem Hampelpampel zu tun hat und betrachtete den BR plötzlich als ernstzunehmende Größe, mit der er rechnen muss.
3. Diese Erkenntniss des AG verschaffte uns bei allen Verhandlungen zu anderen Themen große Vorteile.
Also - will damit sagen: " Setzt euch auf diesem Gebiet durch und ihr werdet es in Zukunft leichter haben!!!"
Erstellt am 22.10.2009 um 10:47 Uhr von Haihappen
Kein Problem Oluscha... bei uns ist nur das Problem wir haben eine Drei klassen gesellschaft.
Wir haben Vollzeitkräfte wir haben KAPOVAZ 120 (Arbeit auf Abruf) und zu guterletzt Studenten. Ich gehöre zu den jenigen die als Student angefangen haben sich über Kapovaz auf eine Vollzeit stelle hochgearbeitet haben.... und ich weiss was ich damals für einen vertrag unterschrieben habe.
Nun zu dem eigentlichen Problem, du sagst es so schön eine Einigungsstelle und die Kollegen sehen was der BR kann. Aber was soll man machen wenn ca. 50% odermehr davon nicht wissen was ihr vertrag wirklich beinhaltet?! Also das die quasi LÜCKENFÜLLER sind? Die regen sich auf das die Kurze schichten bekommen so 5 stunden schichten. Es kommen dann immer kommentare von denen "boa das lohnt sich doch garnicht hier hin zu kommen"... § meiner BR Kollegen waren nun auf dem Seminar BR3 und die hatten auch gesagt, zuerst die Vollzeit und dann die Kapovaz. Nur kann ich mich nciht damit irgendwie auseinandersetzen. Zum einen weiss ich wie es ist als so jemand zu arbeiten, zum anderen die leute werden gebraucht, die kennen es nicht anders und zu guterletzt, bei einstelungs gesprächen wurde dennen immer gesagt " ach die 120 Stunden sind nur das minimum was sie ausgezahlt bekommen, sie arbeiten meist mehr so 180 Studnen..." Und ja wie du sagtest es sind Potentielle Wähler und deswegen habe ich ein Problem damit.
Leibeigene sind wir mittlerweile auch, obwohl ich eher schon das wort Sklave benutze weil es uns so vorkommet ;)
ist halt alles nicht so einfach :( es hat aber auch nie einer gesagt das es einfach wird...
Gruss
Erstellt am 22.10.2009 um 12:46 Uhr von Petrus
@DJ:
> er muß sich drauf verlassen, dass das was auf den "Stundenzetteln" der AN richtig ist.
Das ist soweit unstrittig. Aber der ArbGeb ist dafür verantwortlich, dass es die Aufzeichnungen (z.B. als "Studenzettel") gibt - auch bei VertrauensAZ. Und hat sie auf Anforderung dem BR nach §80 (2) zur Verfügung zu stellen. (Und das war ja die Frage von Hai)
Aber da wir ja inzwischen wissen, dass gestochen wird, ist diese Diskussion akademisch;-)
@Hai: also lasst Euch die Zeitlisten kommen und fangt erstmal mit den groben Verstößen an (Verletzung der 10h, zu wenig Sonn-/Ausgleichstage). Und dann kann man sich die "Verdachtsfälle" angucken: Bei denen, die öfter mal "60-h-Blöcke" arbeiten, sollte man kontrollieren, ob die wieder ausgeglichen werden... Würde mich wundern, wenn ihr da nicht schon fündig werdet.
Erstellt am 22.10.2009 um 12:59 Uhr von DonJohnson
@Petrus
*Aber der ArbGeb ist dafür verantwortlich, dass es die Aufzeichnungen (z.B. als "Studenzettel") gibt - auch bei VertrauensAZ. *
Da gebe ich dir Recht.
*Und hat sie auf Anforderung dem BR nach §80 (2) zur Verfügung zu stellen. *
Jo, auch da gebe ich dir Recht.
*(Und das war ja die Frage von Hai)*
Nee, genaugenommen stellte Haihappen folgende Fragen:
"wer von euch kann mir sagen wie lange ich in einem Schichtblock arbeiten darf?! Also wieviele (zusammenhängende)Tage und Stunden und wieviel muss danach mindestens frei sein?"
"Die Arbeit ist sehr Körperlich anstrengend und wir haben mit unseren Dienstplannern nur stress wegen den Tagen Stunden und so... und wenn ich den was sagen will "rein drücken" das ich weiss wo es steht und so... "
"was mich halt am meisten interessiert ist wie gesagt wie viele schichten darf man maximal wulacken und wieviele stunden dürfen diese beinhalten...
das mit den 6 Kalendermonaten ist humbuck bei uns, sorry ist so ich weiss es ist gesetz aber was will man in so einer branche machen? den flieger stehen lassen und die passagiere die weg wollen oder nach hause?..."
Ich hoffe, du bist da einer Meinung mit mir ;-)))
Erstellt am 22.10.2009 um 13:42 Uhr von Haihappen
heidewitzka da hab ich euch ja in rage gebracht mit so einer frage =)
Also die stundenzettel brauche ich mir nicht geben lassen ich schaue einfach im system nach ;) wir haben da zugriff drauf wo ich auch sehe wie die kollegen gearbeitet haben... die 10 Stunden grenze wird seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr selten überschritten da kommt es eher mal vor das man 9 stunden buckelt... und normal ist es auch so das man mal einen tag 7 stunden arbeitet und den anderen 9 somit gleicht sich das ja wieder aus... ist ja ok nur bei dennen wo nciht so drauf geachtet wird sind die Kollegen mit dem Kapovaz vertrag... um die geht es mir inerster linie das sind eher die leibeignenen sklaven ;) die stunden. es ist immer mehr zur mode geworden 7 tage schicht dann 2 tage frei... und nun das andere problem die haben alle keinen arsch in der hose mal den mund aufzumachen. die heulen rum aber hinten rum wollen die das machen... es ist ein wahrer dratseilakt... udn deswegen auch meine frage wieviele tage max. und wieviele stunden. JA im Arbzg habe ich auch was von 48 stunden gelesen, nur was ich nicht verstehen kann im BURLG steht drin das wir quasi eine 6 Tage woche haben wenn man das richtig liest im ArbZG steht drinn Mo-Fr ausgegangen von 5 tagen á 8 Stunden ohne pause max sind 10
. es wird immer alles an "normale" arbeitsverhältnisse angelegt und wir die kein richtiges wochenende keine Feiertage und sonstigen kram kennen die fast 24h am tag arbeiten können 365 Tage ist das alles was schwiriger anzupassen...
und unser AG hält nicht soviel von guter zusammenarbeitin einigen sachen ;) aber das ist gerade in bearbeitung :))))
Erstellt am 22.10.2009 um 13:52 Uhr von monalisa
@Haihappen,
der Link könnte zu einem besseren Verständnis verhelfen...
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=4493&lid=DE&bid=BAS&pid=
Erstellt am 22.10.2009 um 13:58 Uhr von DonJohnson
@Haihappen
Na du kommst ja mit immer mehr Sachen...
Bitte schau dir wirklich mal das ArbZG an. Abweichende Regelungen sind ja durchaus möglich. Diese stehen im ArbZG.
*es ist ein wahrer dratseilakt... udn deswegen auch meine frage wieviele tage max. und wieviele stunden. JA im Arbzg habe ich auch was von 48 stunden gelesen, nur was ich nicht verstehen kann im BURLG steht drin das wir quasi eine 6 Tage woche haben wenn man das richtig liest im ArbZG steht drinn Mo-Fr ausgegangen von 5 tagen á 8 Stunden ohne pause max sind 10 *
Also, das ArbZG stellt die minimalen Vorraussetzungen. Es gibt Arbeitstage und Werktage. Arbeitstage sind von Mo bis Fr. Werktage Mo bis Sa.
Weiterhin denk daran, dass das ArbZG nicht von 10 Std am Tag redet, sondern von 8!
8x6=48
So kommen die 48 Stunden zusammen. Bei einer 5 Tage Woche sind es 40.
Die erste Ausnahme dieser Regelung ist, dass man auf 10 Std täglich verlängern kann, wenn innerthalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Std täglich nicht überschritten werden!
Wichtig hierbei ist, dass dieses "Ziel" erreicht werden muß!
Ich kann hier wirklich nicht alles aufführen, aber das Arbeitszeitgesetz solltest du dir in aller ruhe § für § durchlesen. Auch die abweichenden Regelungen.
*es wird immer alles an "normale" arbeitsverhältnisse angelegt und wir die kein richtiges wochenende keine Feiertage und sonstigen kram kennen die fast 24h am tag arbeiten können 365 Tage ist das alles was schwiriger anzupassen...*
Ich weiß gar nciht was du willst - auch ihr habt ein normales Arbeitsverhältnis. Ob der Betrieb nun 24 Std am Tag und 365 bzw 366 Tage im Jahr geöffnet hat, spielt hier keine Rolle!!!
*ja haben schon einige seminare besucht...*
Darf ich fragen welche und bei wem? ;-)))
Erstellt am 22.10.2009 um 22:11 Uhr von Oluscha
@ Haihappen
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ihr in eurem Laden die werktäglich höchstzulässige INDIVIDUELLE Arbeitszeit von 10 Stunden nur sehr selten überschreitet. Das läuft sogar im öffentlichen Dienst oft falsch.
Nehmen wir mal an, du hast am ersten Tag einen Spätdienst ( Beginn 13.30 Uhr, Ende 21.00 Uhr, AZ abzüglich 30 Minuten Pause = 7 Std) .
Ausgehend davon, dass der individuelle Werktag mit Dienstanfang beginnt und 24 Std später endet, ergibt sich daraus, dass du am nächsten Tag frühestens 10.30 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen darfst, um die 10 Stunden Grenze nicht zu überschreiten.
Mit dieser Rechnung haben wir unseren AG in den Allerwertesten gekniffen. Ich möchte wetten, bei euch wird der individuelle Werktag nicht berücksichtigt - überprüfe das mal.
Ach ja - ihr solltet euch wirklich einen Anwalt zur Seite holen!!!
Lass mich wissen was deine Überprüfung gebracht hat - damit ich meinen Wettgewinn einfordern kann ! ;-)
Erstellt am 23.10.2009 um 09:58 Uhr von Haihappen
Also Monalisa der link hat mir meine Antwort erbracht :) Danke
und die anderen haben mir seeeeeeeeeeeehr gute ansätze gegeben.
@Oluscha das sind 11 Stunden Ruhezeit/Pause zwischen zwei schichten soviel ich weiss und in Krankenhausbetrieben mein ich 12...
wir werden das alles mal prüfen und dann dagegen angehen... und ja ich werde mir nochmal das ArbZG durchlesen auch die kommentierte version...
DJ die seminare waren ALLE bei WAF bis auf mein aller erstes das war GBR/KBR bei der AAS *schande über mein haupt ich weiss ;)*
das problem ist nur bei uns es wird viel geredet nur in die tat umgesetzt nicht viel weill noch das nötige selbtvertrauen da ist und so... das legt sich nun...
Erstellt am 23.10.2009 um 10:23 Uhr von Oluscha
@ Haihappen
Ich habe doch gar nicht von der Ruhezeit gesprochen!!! :-(
Die Ruhezeit ist ein ganz anderes Thema - ich rede von der Arbeitszeit, die innerhalb von 24 Std erbracht werden darf.
Erstellt am 23.10.2009 um 10:46 Uhr von DonJohnson
@Haihappen
Kann es sein, dass du die Antworten hier zwar liest, aber nicht so wie sie hier stehen? Oluscha hat wirklich ncihts über Ruhezeiten geschrieben.
Auch bei Gesetzen ist es nicht immer leicht zu verstehen, was die meinen, oder aussagen wollen, das gebe ich gerne zu. Aber auch Gesetze oder Antworten hier muß man in Gänze lesen...
*das problem ist nur bei uns es wird viel geredet nur in die tat umgesetzt nicht viel weill noch das nötige selbtvertrauen da ist und so... das legt sich nun...*
Eigentlich sollten euch die Seminare helfen, das nötige Selbstvertrauen zu haben. Natürlich muß man das gelernte Wissen anwenden...
Wovor habt ihr also Angst? Also ich denke, das Wichtigste ist der Umgang mit dem Erlernten. Hier kannst du auch das prima üben.
Die drei Stufen des lernens sind:
- das zu lernende wird einem gezeigt
- man übt das erlernte unter Aufsicht
- durch stetiges Wiederholen erfolgt die Festigung des erlernten
Erstellt am 23.10.2009 um 10:59 Uhr von Oluscha
@ Don Johnson
Danke - habe schon an meinem Verstand gezweifelt!!! :-)))