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Hilfe bei Urlaub und Elternzeit

MT
Mareike T
Sep 2020 bearbeitet

Hallo Leute, wir sind ein kleiner Betriebsteil ohne BR, in einer Schwesterfirma gibt es einen BR aber der konnte uns aktuell nicht helfen?

Bei uns gibts momentan mehrere AN die Elternzeit nehmen wollen. Viele in Teilzeit damit sie noch 3-4 mal die Woche im Betrieb sind, sonst geht da gar nichts mehr. Das ist auch so gewollt und für jeden ok.

Aber.... der AG möchte den Kolleginnen/Kollegen nun den Urlaub runterkürzen. Ich bin der Meinung daß das bei Elternzeit und Teilzeit NICHT GEHT? Das BEEG regelt doch in §17 (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

Was nun? Bin ich richtig oder kann der Urlaub wirklich auf die jeweiligen Tage runtergebrochen werden?

danke euch

28106

Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

15.09.2020 um 13:09 Uhr

Korrekt, wenn der Elternzeitnehmer komplett weg bleibt darf der Ag kürzen. Wenn er Teilzeit arbeitet - also nur weniger Stunden - eben nicht

C
celestro

15.09.2020 um 13:32 Uhr

Wenn die Kollegen normalerweise eine 5 Tage-Woche haben und nun nur noch 4 Tage oder 3 Tage die Woche kommen, darf der Urlaub "gekürzt" werden. 4 Wochen Urlaub sind bei einer 5-Tage-Woche insgesamt 20 Tage Urlaub, bei 4-Tage-Woche nur 16 Tage und bei 3 Tage-Woche nur 12 Tage.

Das ist die Regelung bei Teilzeit. Ob die so gar keine Beachtung bei Elternzeit finden soll?

MT
Mareike T

15.09.2020 um 13:51 Uhr

Ja so ist es, sie bleiben ganze Tage zuhause (normal arbeiten wir Mo-Fr), nicht stundenweise ! Tariflich haben wir 30 Tage pro Jahr Urlaub.
So richtig Urteile dazu konnte ich nicht finden, mist, daher hat ggf. hier jemand praktische Erfahrung damit :)

G
Galaxy

15.09.2020 um 14:58 Uhr

Ergänzend zu Celestro das beispiel in der Praxis, vereinfacht auf 8 Std. pro Tag Vollzeit-AN: Az 40 Std pro Woche = 1 Woche Urlaub a 5 U-Tage * 8 Std = 40 Std Teilzeit-AN: AZ 24 Std pro Woche = 1 Woche Urlaub a 3 U-Tage * 8 Std = 24 Std

Beide haben eine Woche Urlaub, Teilzeit-AN benötigt aber nur 3 Tage Urlaub weil er die anderen 2 Tage eh keine Arbeitsleistung erbringen muss, er hat ja "nur" eine 3-Tage Woche und dadurch hat er die beiden anderen Tage frei, unter dem Strich aber 1 Woche.

Jahresurlaub Vollzeit - AN = 30 Tage = 6 Wochen Urlaub Jahresurlaub Teilzeit - AN = 18 Tage = 6 Wochen Urlaub

Funktioniert aber nur, wenn jemand wirklich ganze Tage arbeitet

Gruß Galaxy

MT
Mareike T

16.09.2020 um 14:38 Uhr

OK danke, also ist es wirklich so daß der Urlaub in so einem Fall flöten geht?! Kann uns die Gewerkschaft da ggf. noch Infos geben?

C
celestro

16.09.2020 um 14:43 Uhr

"Kann uns die Gewerkschaft da ggf. noch Infos geben?"

die Gewerkschaft wird da hoffentlich Experten sitzen haben, die sich mit sowas auskennen, ja.

"also ist es wirklich so daß der Urlaub in so einem Fall flöten geht?!"

in dem genannten Beispiel geht kein Urlaub flöten. Hatte die Person vorher Anspruch auf 6 Wochen, so sind es nachher auch noch 6 Wochen. Diese "Umrechnung" wäre mMn in Ordnung. (Gewerkschaft fragen)

Die Frage ist ... wird der Urlaub neu "berechnet", weil sich die 5-Tage-Woche auf 3 oder 4 Tage verkürzt. Oder streicht der AG Urlaub, weil jemand mehr als 1 ganzen Monat in Elternzeit ist. Das wäre nicht erlaubt.

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