Nebenjob Konflikt mit Schichtplanung
Hallo, eine Mitarbeiterin hat seit 5 Jahren einen dem AG gemeldeten und genehmigten Nebenjob. Dieser wird in den Morgenstunden ausgeübt. Bisher gab es kein Problem damit, dass die MA so geplant wurde (Schichtarbeit), dass alles passte. Nun musste die MA die Abteilung wechseln, weil es die bisherige Abteilung geschlossen wurde. Der AG verweigert seitdem eine zeitliche Berücksichtigung des Nebenjobs, die Schichtplanung findet nun ausschließlich nach dem Bedarf des AG statt, die MA kann den Nebenjob nur machen, wenn sie Tauschpartner für die Schicht findet. Nun droht der Verlust des Nebenjobs.
Frage: hat die MA einen Anspruch auf Berücksichtigung des Nebenjobs bei der Schichtplanung? Bei uns im Gremium gibt es dazu widersprüchliche Ansichten. Wer kann helfen?
Community-Antworten (4)
14.09.2020 um 23:37 Uhr
Vorallem ist der BR in der Mitbestimmung was den Schichtplan angeht. Auch andere Mitarbeiter möchten doch sicher frühzeitig wissen wie sie arbeiten müssen.
15.09.2020 um 00:45 Uhr
"Frage: hat die MA einen Anspruch auf Berücksichtigung des Nebenjobs bei der Schichtplanung? Bei uns im Gremium gibt es dazu widersprüchliche Ansichten. Wer kann helfen?"
Wüßte nicht, woher der Anspruch rühren sollte. Frag doch mal die Kollegen, die das glauben. Einen § werden die aber vermutlich nicht für Dich haben.
15.09.2020 um 01:25 Uhr
Die Ausübung des Weisungsrecht (und die Festlegung des AZ ist nichts anderes) des AG muss billigem Ermessen entsprechen. Daher sind die berechtigte eigene Interessen des AGs und die Belange des AN abzuwägen. Es darf also keine Willkür herrschen. Daher würde ich den AG mal fragen, welche Gründe nun für ihn so wichtig sind. Aber da fallen mir ja schon einige ein. Daher wird das nichts so einfach für den AN. Eine alleinerziehende Mutter kann auch nicht in Anspruch nehmen immer die Schichten zu bekommen, wenn das Kind in der Schule ist. Der BR ist zwar in der Mitbestimmung, aber auch das ist in der Praxis ja immer so einfach. Jeden MA, den man aus einer Schicht herausnimmt, führt dazu, dass ein anderer diese machen muss. Das trifft ja auch nicht überall auf Gegenliebe
15.09.2020 um 08:51 Uhr
"Der AG verweigert seitdem eine zeitliche Berücksichtigung des Nebenjobs".
Gerade das erscheint mir für den BR der richtige Ansatzpunkt. Einfach nur weigern ohne sachliche Gründe..... Das wäre jedenfalls kein "billiges Ermessen"
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