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Gewinn vom AG Steuerfrei?

H
Hasiputzi
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen, wir hatten ein Preisausschreiben in unserer Firmenzeitung, ein Kollege hat damit 500 € gewonnen. Er hat das Geld zusammen mit seinem Lohn bekommen und dadurch 800 € Abzüge. Ein Mitarbeiter der nebenbei Steuerfachmann ist, sagte uns vorher, dass Gewinne unversteuert ausgezahlt werden müssen. Er hat sich jetzt an uns gewannt (BR), wie können wir ihm helfen oder können wir es überhaupt?

7.92006

Community-Antworten (6)

T
TROISDORFER

16.10.2009 um 08:51 Uhr

Hallo Hasiputzi, wenn er Steuerfachmann ist,sollte er es eigendlich wissen ...

800 € Abzüge/500 € gewonnen ? 800 € gewonnen/500 € Abzüge ?

Sollte wirklich besteuert werden: Bevor ich dann die höheren Abzüge zahle,würde ich auf den Gewinn öffendlich verzichten,oder versuchen das der AG das Geld in eine Sinnfolle Einrichtung spendet,spenden sind Steuerfrei !

Ich habe folgendes gefunden :

Jeder freut sich über Gewinne – doch was, wenn die Steuer anklopft und sich mitfreuen will?

Wann sind Gewinne weiterhin steuerfrei?

Lotteriegewinne, Gewinne aus Preisausschreiben, Preise durch den Einsatz von Allgemeinwissen (z.B. „Millionenshow“) sowie Preise, die außerhalb eines Wettbewerbes in Würdigung der Persönlichkeit, einer bestimmten Haltung oder eines Lebenswerkes gewährt werden, sind weiterhin nicht steuerpflichtig.

Wo ist steuerlich Vorsicht geboten?

Hingegen sind Preise von Berufsportlern, Preisgelder für die Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen (z.B. „Dancing Stars“, „Starmania“) oder Preise, die nur eigenen Arbeiternehmern oder Geschäftspartnern (wenn auch durch Verlosung) als Incentive zuerkannt werden, steuerpflichtig.

Als Unterschied kann man davon ausgehen, wenn direkt „Arbeit“ oder eingeschränkter Zugang in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit besteht, dann entsteht aus dem Preis oder Gewinn auch die Steuerpflicht.

Dies gilt auch wie schon bisher für Preise im Rahmen eines Wettbewerbes für konkrete Einzelleistungen (z.B. Architekten-, Literatur-, Journalisten- oder Filmpreise).

MFG Troisdorfer

R
rainerw

16.10.2009 um 09:09 Uhr

Ich kann mir aber nicht vorstellen das es rechtlich Korrekt ist den Gewinn über Die Lohnabrechnung auszuzahlen. Denn dadurch steigt der Gesammtbruttolohn und es entsteht automatisch ein hörer steuericher Abzug. Desweiteren ist das ja ein Zugewinn und müßte von dem Gewinner selber versteuert werden, hier Lohnsteuerjahresausgleich, und nicht vom AG.

H
Hasiputzi

16.10.2009 um 09:37 Uhr

Das seh ich auch so, wenn ich das von Troisdorfer richtig lese, dann muss es ja versteuert werden. Der AG hat alle Mitarbeiter dazu aufgerufen, einem Maskottchen nen Namen zu suchen und der beste Vorschlag wurde eben mit 500 € belohnt. Was ist denn das Problem ihm die Kohle in die Hand zu drücken und nicht auf den Brutto Lohn zu knallen, wo eben automatisch mehr Abzug entsteht?

T
TROISDORFER

16.10.2009 um 09:46 Uhr

Warscheinlich wir es so gehandhabt wie bei einem Verbesserungsvorschlag .

S
Sternburg

16.10.2009 um 10:19 Uhr

...also war es möglicherweise gar kein Preisausschreiben (eine Art Glücksspiel: der Gewinner wird aus den richtigen Antworten ausgelost) sondern ein betriebsinterner Wettbewerb, wo die beste Lösung prämiert wurde. Und die 500 Euro waren dann kein 'Gewinn', sondern eine Prämie...

A
AnneKanne

16.10.2009 um 10:58 Uhr

Hallo,

soweit ich informiert bin, müssen Zuwendungen/Gewinne egal, ob als Gegenstand oder Geldbetrag, die ein festangestellter Mitarbeiter vom Arbeitgeber erhält über die Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Damit hatten wir schon oft genug Ärger und ich selber "verzichte" gerne auf solche Preise, die ich mit meiner Steuerklasse 5 auch entsprechend hoch belastet bekomme.

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