Erstellt am 16.10.2009 um 06:51 Uhr von Troisdorfer
Hallo Hasiputzi,
wenn er Steuerfachmann ist,sollte er es eigendlich wissen ...
800 € Abzüge/500 € gewonnen ?
800 € gewonnen/500 € Abzüge ?
Sollte wirklich besteuert werden:
Bevor ich dann die höheren Abzüge zahle,würde ich auf
den Gewinn öffendlich verzichten,oder versuchen das der AG
das Geld in eine Sinnfolle Einrichtung spendet,spenden sind Steuerfrei !
Ich habe folgendes gefunden :
Jeder freut sich über Gewinne – doch was, wenn die Steuer anklopft
und sich mitfreuen will?
Wann sind Gewinne weiterhin steuerfrei?
Lotteriegewinne, Gewinne aus Preisausschreiben, Preise durch den Einsatz von Allgemeinwissen (z.B. „Millionenshow“) sowie Preise, die außerhalb eines Wettbewerbes in Würdigung der Persönlichkeit, einer bestimmten Haltung oder eines Lebenswerkes gewährt werden, sind weiterhin nicht steuerpflichtig.
Wo ist steuerlich Vorsicht geboten?
Hingegen sind Preise von Berufsportlern, Preisgelder für die Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen (z.B. „Dancing Stars“, „Starmania“) oder Preise, die nur eigenen Arbeiternehmern oder Geschäftspartnern (wenn auch durch Verlosung) als Incentive zuerkannt werden, steuerpflichtig.
Als Unterschied kann man davon ausgehen, wenn direkt „Arbeit“ oder
eingeschränkter Zugang in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit besteht,
dann entsteht aus dem Preis oder Gewinn auch die Steuerpflicht.
Dies gilt auch wie schon bisher für Preise im Rahmen eines Wettbewerbes für
konkrete Einzelleistungen (z.B. Architekten-, Literatur-, Journalisten- oder Filmpreise).
MFG Troisdorfer
Erstellt am 16.10.2009 um 07:09 Uhr von rainerw
Ich kann mir aber nicht vorstellen das es rechtlich Korrekt ist den Gewinn über Die Lohnabrechnung auszuzahlen. Denn dadurch steigt der Gesammtbruttolohn und es entsteht automatisch ein hörer steuericher Abzug.
Desweiteren ist das ja ein Zugewinn und müßte von dem Gewinner selber versteuert werden, hier Lohnsteuerjahresausgleich, und nicht vom AG.
Erstellt am 16.10.2009 um 07:37 Uhr von Hasiputzi
Das seh ich auch so, wenn ich das von Troisdorfer richtig lese, dann muss es ja versteuert werden.
Der AG hat alle Mitarbeiter dazu aufgerufen, einem Maskottchen nen Namen zu suchen und der beste Vorschlag wurde eben mit 500 € belohnt. Was ist denn das Problem ihm die Kohle in die Hand zu drücken und nicht auf den Brutto Lohn zu knallen, wo eben automatisch mehr Abzug entsteht?
Erstellt am 16.10.2009 um 07:46 Uhr von Troisdorfer
Warscheinlich wir es so gehandhabt wie bei einem Verbesserungsvorschlag .
Erstellt am 16.10.2009 um 08:19 Uhr von Sternburg
...also war es möglicherweise gar kein Preisausschreiben (eine Art Glücksspiel: der Gewinner wird aus den richtigen Antworten ausgelost) sondern ein betriebsinterner Wettbewerb, wo die beste Lösung prämiert wurde. Und die 500 Euro waren dann kein 'Gewinn', sondern eine Prämie...
Erstellt am 16.10.2009 um 08:58 Uhr von AnneKanne
Hallo,
soweit ich informiert bin, müssen Zuwendungen/Gewinne egal, ob als Gegenstand oder Geldbetrag, die ein festangestellter Mitarbeiter vom Arbeitgeber erhält über die Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Damit hatten wir schon oft genug Ärger und ich selber "verzichte" gerne auf solche Preise, die ich mit meiner Steuerklasse 5 auch entsprechend hoch belastet bekomme.