wo muss der sachgrund festgeschrieben werden????
Hallo Experten
wenn jemand befristet mit sachgrund eingestellt wird muss der sachgrund begründet werden bzw. muss der sachgrund im arbeitsvertrag stehen - oder wo muss der sachgrund stehen????
Danke für die Hilfe
GeeGee
Community-Antworten (1)
15.10.2009 um 21:51 Uhr
GeeGee, grundsätzlich ist es nicht erforderlich, den Sachgrund bereits beim Abschluss in den Vertrag mit aufzunehmen oder schriftlich festzuhalten. Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber später darlegen und gegebenenfalls beweisen kann, dass der Sachgrund im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, auf diesen kommt es an, vorlag.
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