Befristeter Vertrag ohne Sachgrund in einen befristeten Vertrag mit Sachgrund umwandeln - zulässig?
Hallo zusammen,
bite dringend um Hilfe.
Ist es zulässig einen befristeten Vertrag ohne Sachgrund in einen befristeten Vertrag mit Sachgrund umzuwandeln?
Hintergrund:
Kollegin wird eingestellt(befristet ohne Sachgrund vom1.10.05 bis 30.9.06) für eine Kollegin, die zum 30.6.05 in Altersteilzeit ging. In der Vorlage für BR zur weiteren Befristung v. 1.10.06 bis 30.9.07 stand auf einmal mit Sachgrund (Ist dem damaligen BRV nicht aufgefallen). Jetzt muss der neuen Vorlage zugestimmt werden (ab 1.10.07 bis 30.9.08) natürlich wieder mit Sachgrund.
appletree
Community-Antworten (8)
03.09.2007 um 19:53 Uhr
@appletree Geht...warum auch nicht?
04.09.2007 um 09:59 Uhr
geht leider tatsächlich
07.09.2007 um 16:31 Uhr
"geht" nicht nur, sondern "muss" aus Sicht des AGs sogar so passieren. Befristung ohne Sachgrund nach TzBfG ist nur für 2 Jahre zulässig. Danach muss der AG einen Sachgrund für die weitere Befristung benennen, sonst wäre der Vertrag automatisch unbefristet.
Insofern gilt das "leider" von DJ nur in Bezug auf die weitere Befristung, nicht aber auf die Änderung bzgl. des Sachgrunds.
07.09.2007 um 19:39 Uhr
@Robin H Vielleicht ist die Kollegin schon 52... ...dann gehen noch ganz andere Dinge.
09.09.2007 um 16:28 Uhr
Kölner ???? hilf mir auf die Sprünge, ich bin gerade zu faul um nachzusehen (Sonntagnachmittag :-) )
09.09.2007 um 16:33 Uhr
@Robin H Naja... ...TzBfG § 14 Abs. 3 macht seit dem 01.05.07 doch wieder einiges möglich.
09.09.2007 um 16:45 Uhr
Naja, Kölner, wir reden hier aber die ganze Zeit über die Verlängerung eines bestehenden befristeten Vertrages, und nicht über Neueinstellung nach Arbeitslosigkeit.
09.09.2007 um 16:54 Uhr
@Robin H Stimmt natürlich. Nehme meinen Einwurf in Teilen zurück - als AG wüsste ich mir dennoch zu helfen.
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