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Frage zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (Übernahme von befristeten MA)

J
jofalki
Jan 2018 bearbeitet

Moin!

Wir haben einen MA der im Anschluss seiner Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen hat (1Jahr) - Dies ist mir soweit klar da ein Sachgrund vorliegt. Dieser Vertrag ist um ein weiteres Jahr velängert worden und soll nun Mitte Januar auslaufen. - Dies ist mir nicht klar, da der Vertrag keinen Sachgrund mehr hat. Ich habe mal auf einem Seminar gelernt, dass man einen Vertrag nicht weiterbefristen kann (ohne Sachgrund) wenn ein befristeter Vertrag, mit Sachgrund, schon vorlag, außer der AG hat einen neuen Sachgrund.

Verständlich oder total verwirrend?

Bräuchte da mal Eure Hilfe und wenn Ihr noch Quellen hab zum Nachlesen, wäre das noch besser.

Danke

4.573010

Community-Antworten (10)

L
lupus

06.01.2010 um 12:17 Uhr

Hallo jofalki

Schau mal da nach LAG Niedersachen, Urteil vom 04.07.2003, Az. 16 Sa 103/03

damit dürfte deine Frage beantwortet sein

V
VIONÄR

06.01.2010 um 12:21 Uhr

Außerdem: TzBfG § 14

J
jofalki

06.01.2010 um 12:25 Uhr

Moin!

Danke erstma: § 14 TzBfG hab ich gelesen. Da steht doch das im Anschluß einer Ausbildung der Arbeitsvertrag befristet wir (Nr."2.

Wie gesagt mir ist beigebracht worden, daß wenn einen Befristung mit Schgrund vorlag, nicht eine weitere ohne Sachgrund folgen kann.

N
neskia

06.01.2010 um 13:58 Uhr

Die Befristung nach der Ausbildung muss nicht zwangsläufig mit Sachgrund erfolgt sein, das Arbeitsverhältnis kann auch kalendermäßig befristet werden, da wie Lupus schrieb eine Ausbildung nicht als Vorbeschäftigung zählt.

K
Kölner

06.01.2010 um 15:05 Uhr

@all Also hat die Kollegin bereits einen unbefristeten AV...!?

J
jofalki

06.01.2010 um 15:30 Uhr

@ Kölner

Nein bei uns darf sie die Firma zum 15.01,2010 verlassen. Das ist ja mein Problem

N
nicoline

06.01.2010 um 18:01 Uhr

@ jofalki was ist denn nun eigentlich mit Eurer/m JAVler geworden?

J
jofalki

06.01.2010 um 18:20 Uhr

@ nicoline

Wenn uns der Herr JAV mal bescheid geben würde. Weißt Du bei uns kämpfen manche für sich alleine!!!

N
nicoline

06.01.2010 um 18:25 Uhr

@jofalki Schade auch!

N
nicoline

06.01.2010 um 21:41 Uhr

@jofalki Nein bei uns darf sie die Firma zum 15.01.2010 verlassen. Das ist ja mein Problem Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Problem an sich für Dich noch nicht beseitigt ist. Zunächst mal geht es im TzBfg § 14 Abs. 1 ja in erster Linie um die ZULÄSSIGKEIT der Befristung. Diese ist gegeben bei dem sachlichen Grund Nr. 2. Jetzt ist ja aber die Frage, ob der AG wirklich mit diesem Sachgrund befristet hat, oder aber ohne Sachgrund einfach nach § 14 Abs. 2. Der AG ist nicht verpflichtet, den Sachgrund zu nenen, muss aber, im Falle einer Feststellungsklage, die der AN führen muss ==> Individualrecht, nachweisen, ob es diesen tatsächlich gab. Wenn der AN sicher weiß, dass er mit Sachgrund § 14 Abs.1 Nr. 2 befristet wurde, ist eine sachgrundlose Befristung im Anschluss nicht mehr möglich und eine zweite Befristung mit dem Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 im Anschluss an die erste auch nicht. Das wäre jetzt zu prüfen und dann, oder auch überhaupt, eine anwaltliche Beratung dringend anzuraten. Viel Glück!

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