Moin!

Wir haben einen MA der im Anschluss seiner Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen hat (1Jahr) - Dies ist mir soweit klar da ein Sachgrund vorliegt.
Dieser Vertrag ist um ein weiteres Jahr velängert worden und soll nun Mitte Januar auslaufen. - Dies ist mir nicht klar, da der Vertrag keinen Sachgrund mehr hat.
Ich habe mal auf einem Seminar gelernt, dass man einen Vertrag nicht weiterbefristen kann (ohne Sachgrund) wenn ein befristeter Vertrag, mit Sachgrund, schon vorlag, außer der AG hat einen neuen Sachgrund.

Verständlich oder total verwirrend?

Bräuchte da mal Eure Hilfe und wenn Ihr noch Quellen hab zum Nachlesen, wäre das noch besser.

Danke