Befristeter Vertrag BR der sagt, Sachgrund besteht noch, AG sagt der Sachgrund ist weg - Wer hat Recht?
Befristeter Vertrag mit Sachgrund(Schwangerschaftsvertretung,Elternzeit) läuft zum 30.9. aus und der AG will ihn nicht weiter verlängern, da der Sachgrund nicht mehr besteht. Das stimmt aber nicht. Die Elternzeit läuft noch bis 31.12.09. Die Mitarbeiterin arbeitet zwar mit 19,25 Std. in ihrer Elternzeit, aber eigentlich ist sie ja noch in Elternzeit. Oder? Wer hat Recht? BR der sagt, Sachgrund besteht noch, oder AG der sagt Sachgrund ist weg? appletree
Community-Antworten (2)
12.09.2008 um 20:08 Uhr
Nein, BR hat kein Recht in diesem Fall. Der AG hat einen Arbeitsvertrag mit der AN geschlossen befristet zum!!! Das ist das entscheidende - vielleicht will er ja 3 Monate irgendwie klar kommen. Der befristete Vertrag läuft zu dem Datum aus, wie unterschrieben. Wenn der BR das nciht gewollt hätte, hätte er seine Bedenken schon bei Unterschrift äußern können! Sorry
12.09.2008 um 21:04 Uhr
Dieses Problem kommt häufig vor, wenn sich der Sachgrund (gerade bei Elternzeit) irgendwie "verlängert". Die Formulierung im Vertrag ist dann ausschlaggebend. Es gibt ja auch Beispiele die hier eine automatische Verlängerung vorsehen (... bisher geplant bis ...... = bei Vertragsabschluß bekannter Zeitraum, kann ggf. verlängert werden) oder auch ausschließen (... jedoch längstens bis ..... = ausschließendes Limit des Sachgrundes). Und der BR ja bei der Einstellung und somit auch über die vertraglichen Bestandteile zugestimmt hat, gibts nun für den BR nichts zu tun.
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