Ein Mitarbeiter wurde im 10.20 befristet ohne Sachgrund bis zum 01.21 eingestellt. Verlängerung ohne Sachgrund bis 06.21, Verlängerung ohne Sachgrund bis 09.21, Verlängerung mit Sachgrund bis zum 03.22 und dann wieder ohne Sachgrund bis 09.22.
Laut meiner Meinung ist dem AG da ein Fehler unterlaufen und dieser Mitarbeiter ist unbefristet.
Liege ich da richtig in meiner Annahme?