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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristung ohne, dann mit und dann wieder ohne Sachgrund?

M
Michael_
Jul 2022 bearbeitet

Ein Mitarbeiter wurde im 10.20 befristet ohne Sachgrund bis zum 01.21 eingestellt. Verlängerung ohne Sachgrund bis 06.21, Verlängerung ohne Sachgrund bis 09.21, Verlängerung mit Sachgrund bis zum 03.22 und dann wieder ohne Sachgrund bis 09.22. Laut meiner Meinung ist dem AG da ein Fehler unterlaufen und dieser Mitarbeiter ist unbefristet. Liege ich da richtig in meiner Annahme?

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Community-Antworten (19)

B
BR_dieschi

11.07.2022 um 15:00 Uhr

Ich denke ja denn nach einer Befristung mit Sachgrund ist es nicht möglich noch mal ohne Sachgrund zu befristen.

Siehe 3b letzter Absatz: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/verlaengerung-von-befristeten-arbeitsvertraegen/

R
Relfe

11.07.2022 um 15:18 Uhr

@Michael_ deine Annahme ist mMn korrekt, daher würde ich den An informieren.

dann müßte jetzt der AN tätig werden, da es sich um Individualrecht handelt:

G
ganther

12.07.2022 um 00:45 Uhr

steht im Vertrag ohne Sachgrund oder woher wisst ihr, dass kein Sachgrund gegeben ist?

M
Michael_

12.07.2022 um 10:36 Uhr

In den Anhörungen wird die Art der Befristung genannt. Nach Durchsicht der Akten bin ich auf das Problem gestoßen. Ich habe nun auch endlich etwas im TzBfG gefunden. Danke für die Hinweise.

R
Relfe

12.07.2022 um 11:49 Uhr

ihr seit noch bei der Anhörung? dann bloß nichts dem AG sagen, erstmal durchlaufen lassen, ansonsten korrigiert der AG

B
Blaupunkt

13.07.2022 um 07:02 Uhr

@Relfe ... bedeutet Sie lassen bewusst andere Menschen auflaufen? Wie schäbig ist das denn?

M
Michael_

13.07.2022 um 09:18 Uhr

Dem AG wurde nichts mitgeteilt. Die Anhörung wurde im Gremium durchgewunken. AN wurde geraten sich beraten zu lassen. @Blaupunkt... ist bei uns gängige Praxis, leider.

E
enigmathika

13.07.2022 um 12:14 Uhr

"bedeutet Sie lassen bewusst andere Menschen auflaufen? Wie schäbig ist das denn?"

Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass der AG weiß, was er tut. Es ist nicht unsere Aufgabe als BR, dem Arbeitgeber zu helfen, Mitarbeiter loszuwerden.

D
dieschi

13.07.2022 um 12:30 Uhr

"... bedeutet Sie lassen bewusst andere Menschen auflaufen? Wie schäbig ist das denn?"

Würde der BR, so lange der Vorgang noch in der Anhörung ist, direkt darauf hinweisen das der MA nicht mehr ohne Sachgrund weiter beschäftigt werden kann würde der AG nachbessern und der MA wäre wohl direkt weg vom Fenster.

Das dürfte das letzte sein was ein BR verantworten möchte zu mal es ja nicht am BR liegt dem AG seine Arbeit zu erklären. Im Gegensatz nutzt der AG ja auch jeden Fehler des BR für sich um seine Vorstellungen durch zu bringen!

M
Muschelschubser

13.07.2022 um 13:06 Uhr

Manchmal werde ich das Gefühl nicht los, dass einfach jemand in solchen Foren erfahren möchte wie BRM ticken, um seine Arbeit "richtig" machen zu können. ;-)

D
dieschi

13.07.2022 um 13:27 Uhr

"Manchmal werde ich den Verdacht nicht los ..."

So nach Art "Feind fragt und liest mit" ? Möglich ist ALLES ;)

B
Blaupunkt

14.07.2022 um 07:56 Uhr

Es sollte im Sinne des AG und BR sein, dass gute neue Mitarbeiter angestellt werden, natürlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Wenn es Gründe gibt, einen Vertrag auslaufen zu lassen, z.b. schlechte Arbeit o.ä. würde es dem Betrieb und auch den Mitarbeitern schaden, sollte der Vertrag unbefristet werden. Relativ logisch oder??

Wenn ich hier lese, dass der AG als Feind betitelt wird ... unfassbar, kein Wunder, wenn genau in diesen Firmen die Zusammenarbeit nicht funktioniert.

D
dieschi

14.07.2022 um 10:05 Uhr

"Wenn es Gründe gibt, einen Vertrag auslaufen zu lassen, z.b. schlechte Arbeit o.ä. würde es dem Betrieb und auch den Mitarbeitern schaden ..."

Liest Du eigentlich alles mit? Der AG hätte den MA bestimmt nicht weiter beschäftigt wenn er schlechte Arbeit geleistet hätte. Im Gegenteil, der wird sich davon etwas versprochen haben z.b. das er den MA nicht unbefristet beschäftigen muss und so später einfacher los werden kann.

Und meine Aussage "So nach Art "Feind fragt und liest mit" ?" bedeutet nicht das ich unseren AG als "Feind" sehe aber es gibt AG die tatsächlich so sind! Und in unserem Fall hier vor Ort, wir hatten im alten Gremium Augenhöhe zur GL und wollen das logischerweise auch mit dem neuen Gremium weiter führen.

R
Relfe

14.07.2022 um 13:07 Uhr

@Blaupunkt

Nein, ich gebe dem AN nur die Chance auf einen unbefristeten AV, weil ich Vertreter der AN bin und nicht des AG. Wenn der AN den Anspruch nicht annehmen möchte, kann er das einfach so akzeptieren und sein AV läuft aus. Solange er keine Anspüche geltend macht, ändert sich nichts.

M
Muschelschubser

14.07.2022 um 13:40 Uhr

@Blaupunkt

Bist Du eigentlich AG oder leitender Angestellter?

B
Blaupunkt

15.07.2022 um 08:25 Uhr

@dieschi ... befristet man nocheinmal, kann es sein, dass der AG sich einfach unsicher ist. Bevor jemand unbefristet eingestellt wird, muss man sich zu 100% sicher sein, wäre ja fatal für die Belegschaft, einen Arbeitsplatz mit einer Fehlbesetzung zu blockieren.

Auf Augenhöhe werden Sie dem AG nie begegnen, da dieser nunmal die wirtschaftlichen Entscheidungen trifft zum Bestehen der Firma und das ist gut so. Es war vielleicht Ihr Eindruck ...

M
Michael_

15.07.2022 um 09:37 Uhr

Eigentlich wollte ich hier nichts mehr schreiben, da meine Anfrage sehr schnell beantwortet wurde aber.... Bei der ganzen entstandenen Diskussion wieso, weshalb und warum habe ich mich anders entschieden. Es ist doch inzwischen so, dass der AG sich nicht sicher ist ob er MA behalten möchte oder nicht. Klar, Low-Performer lässt man schneller auslaufen. Doch wenn man High-Performer permanent verlängert und dabei das Schlupfloch der Befristung mit Sachgrund anwendet ist es sehr demotivierend für die MA. In meiner Branche ist sehr viel Bewegung im Markt, die Unternehmen haben keine Glaskugel und sind sich nicht sicher was in der Zukunft passiert. Da findet man immer einen Grund für die Verlängerung. Eines noch, es kam die Frage auf ob hier ein AG schreibt oder ein BRM. Ich bin BR-Vorsitzender in habe eine sehr gute Bindung zur Basis, denn ein BRM sollte nie vergessen wo er herkommt. Habe fertig.

D
dieschi

15.07.2022 um 10:12 Uhr

"... befristet man nocheinmal, kann es sein, dass der AG sich einfach unsicher ist. Bevor jemand unbefristet eingestellt wird, muss man sich zu 100% sicher sein, wäre ja fatal für die Belegschaft, einen Arbeitsplatz mit einer Fehlbesetzung zu blockieren."

Noch einmal? Wir sprechen hier über einen MA der 3x ohne Sachgrund, 1x mit Sachgrund und dann wieder ohne Sachgrund weiter beschäftigt wurde. Wenn sich der AG nach der Zeit nicht von der Arbeitsleistung und Zuverlässigkeit des MA überzeugen konnte wird er das auch nach einer 6. Befristung nicht. Im Gegenteil, ich kann mir nicht vorstellen das ein AG einen unbrauchbaren MA bewusst "durchschleift" wenn er nicht von ihm profitieren würde.

Du siehst einfach zu oft das Gute in den Taten der AG oder redest Dir diverse Dinge schön. Ein ehemaliger GL meines AG hätte seine wahre Freude mit Dir. Der war nämlich so einer wie ich ihn oben beschrieben habe und das Verhalten des AG in dem Fall hier ist wie eine 1zu1 Kopie.

Möchte fast Wetten, wenn die Auftragslage oder der Umsatz sinkt ist der MA einer der ersten der seine sieben Sachen packen darf!

M
Muschelschubser

15.07.2022 um 10:53 Uhr

...und die wohl interessanteste Frage hat Blaupunkt nach wie vor nicht beantwortet.

Aber gut, muss er ja auch nicht.

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