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Überstunden verweigern

V
Velborg
Sep 2020 bearbeitet

Hi,wir sind ein 9er Gremium das sich nicht ganz einig ist, über ein Verhalten eines MA zum Thema Überstunden. Laut AV und TV hat er eine 38,5std woche.im unseren Betrieb gehören üstd zur Tagesordnung.Der MA geht aber seit kurzer Zeit eigenmächtig nach Hause bzw in den Feierabend trotz der arbeitsanweisung länger zu arbeiten.Unser AG will ihn jetzt abmahnen und evtl kündigen. Ein Großteil des Gremiums würde dem zustimmen.Ist das korrekt?

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Community-Antworten (11)

T
takus

12.09.2020 um 22:58 Uhr

Sorry, ist die Frage jetzt eine Verarsche oder meinst du das ernst?

V
Velborg

13.09.2020 um 06:55 Uhr

Leider ja!

K
kratzbürste

13.09.2020 um 10:03 Uhr

Sorgt lieber dafür, dass die Arbeitnehmer von euch nicht im Regen stehen gelassen werden. Stellt euch vor den Kollegen und nutzt eure Mitbestimmung, um die Mehrarbeit einzudämmen.

V
Velborg

13.09.2020 um 10:23 Uhr

Also ich werde da ganz bestimmt nicht zustimmen.Nur unser Gremium ist halt sehr AG lästig.

N
nicoline

13.09.2020 um 10:28 Uhr

im unseren Betrieb gehören üstd zur Tagesordnung. Und diese Tagesordnung erstellt der AG alleine? Zu Deutsch: Hat der BR diesen Überstunden immer zugestimmt? Der MA geht aber seit kurzer Zeit eigenmächtig nach Hause bzw in den Feierabend trotz der arbeitsanweisung länger zu arbeiten. Vielleicht spricht mal ein BRM mit dem MA und klärt ihn auf, was u.U. demnächst auf ihn zukommt. Evtl. hat er ja schwerwiegende Gründe pünktlich Feierabend zu machen. Das wäre eigentlich die Aufgabe des BR und nicht, einer Abmahnung und Kündigung so ohne weiteres zuzustimmen.

V
Velborg

13.09.2020 um 11:55 Uhr

Bin erst seit kurzem als Nachrücker dazu gestoßen,angeblich hat das Gremium alle Entscheidungen bzw die Mitbestimmung dem Brv überlassen.

C
Catweazle

13.09.2020 um 16:50 Uhr

Um deine Frage zu beantworten. Ja es ist korrekt wenn der BR einer Kündigung zustimmt. Er ist in seiner Entscheidung frei Die Zustimmung hat bei einer Kündigungsschutzklage aber keinen Einfluss auf die Erfolgsaussichten.

U
UdoWoe

14.09.2020 um 10:39 Uhr

Wenn "grundsätzlich" Überstunden angeordnet werden, dann ist wohl was faul in der Firma. Dann gibt es zu wenig Personal für die vorhandene Arbeit. Ist den wenigstens geregelt, wie mit den Überstunden umgegangen wird? Werden diese abgefeiert? Würde bedeuten, für andere ist wieder mehr Arbeit, ergo mehr Überstunden. Werden diese ausbezahlt? Dann kann das je nach MA ganz Bescheiden sein was da raus kommt. Wenn der BR AG lastig ist (nicht AG lästig wie geschrieben), dann hat wohl die Belegschaft sich den falschen BR gewählt. Und wie heißt es so schön, jede Belegschaft bekommt den BR den es verdient hat.... Ich habe als AN einen AV in dem meine Arbeitsstunden festgeschrieben sind. Alles darüber hinaus muss ich nicht machen. Werden die Überstunden wenigstens vom AG beantragt? Dann müsste der BR diese ja auch genehmigen.

C
celestro

14.09.2020 um 11:15 Uhr

"angeblich hat das Gremium alle Entscheidungen bzw die Mitbestimmung dem Brv überlassen."

Ob das wirklich so beschlossen wurde, wissen wir nicht. Da es rechtlich aber überhaupt nicht möglich ist, wäre das sowieso völlig egal.

C
Challenger

14.09.2020 um 14:22 Uhr

Zitat Velborg : ........angeblich hat das Gremium alle Entscheidungen bzw die Mitbestimmung dem Brv überlassen. Dem BRV die alleinige Entscheidung zu überlassen, ist unzulässig. In einem 9er Gremium wäre es allerdings zulässig, derartige Einzelentscheidung z.B. auf den Betriebsausschuss zu übertragen. Eine BV jedoch, kann wiederum nur vom BR abgeschlossen werden.

Ich würde Dir daher empfehlen, Einsicht in die Unterlagen des Betriebsrats vorzunehmen. Nach §4 Abs.3 BetrVG haben die Mitglieder des Betriebsrats das Recht, jederzeit die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse einzusehen können.

Zitat Velborg : Unser AG will ihn jetzt abmahnen und evtl kündigen.

Sofern dem AG keine wirksame Zustimmung des BR vorliegt, könnte das schwierig sein. Denn der AG kann nur mit Zustimmung des BR Überstunden anordnen

C
celestro

14.09.2020 um 15:44 Uhr

"Sofern dem AG keine wirksame Zustimmung des BR vorliegt, könnte das schwierig sein. Denn der AG kann nur mit Zustimmung des BR Überstunden anordnen"

Richtig ... aber der AG muss sich keine Fehler in der Sphäre des BR zurechnen lassen.

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