Befangenheit/eigene Betroffenheit bei Beratung/Beschluss zu Kurzarbeit
Für einenBetriebsteil, in dem ein BR-Mitglied beschäftigt ist soll Kurzarbeit wegen Arbeitsmangel wegen CORONA eingeführt werden.
Darf dieses BR Mitglied an den Beratungen zur BV teilnehmen? Darf dieses BR-Mitglied mit beschließen/abstimmen?
Cheerio
Community-Antworten (6)
11.09.2020 um 20:06 Uhr
Ja , darf teilnehmen und abstimmen.
13.09.2020 um 16:54 Uhr
Ich würde sagen, NEIN. Vergleich : Ein persönlich betroffenes Betriebsratsmitglied ist nur von der Abstimmung und der vorangehenden Beratung ausgeschlossen, wenn die Abstimmung seine Rechtsstellung als Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglied berührt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn es um die eigene Beförderung, Kündigung, Eingruppierung, Versetzung oder den eigenen Ausschluss aus dem Betriebsrat geht. In diesen Fällen darf das Betriebsratsmitglied an der Abstimmung und der vorausgehenden Beratung nicht teilnehmen. Wenn ein persönlich und unmittelbar betroffenes Betriebsratsmitglied an der Beschlussfassung teilnimmt, ist der gefasste Beschluss grundsätzlich unwirksam.
Dagegen ist ein Betriebsratsmitglied nicht daran gehindert, an Abstimmungen teilzunehmen, bei denen es um bloße Organisations- oder Geschäftsführungsfragen des Betriebsrats geht. Ein Betriebsratsmitglied darf deshalb z.B. an einer Abstimmung teilnehmen, bei der es um die eigene Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden, zum Mitglied des Gesamtbetriebsrats oder Betriebsausschusses, um die Teilnahme an einer Schulung oder Fortbildung oder um eine Freistellung nach § 38 BetrVG geht.
Quelle :
Betriebsratsmitglied: Teilnahme- und Stimmrecht - Dr. Kluge ... www.kluge-seminare.de › ... › Betriebsratsmitglieder
14.09.2020 um 09:26 Uhr
@Challenger: D.h. dann ja, dass der BR wenn firmenweit Kurzarbeit eingeführt wird komplett raus ist, weil ja dann alle Betroffen sind?!
14.09.2020 um 10:35 Uhr
Die Sache liegt doch eigentlich auf der Hand. Selbstverständlich das das BRM an der BV so wie an dem Beschluss zu dieser BV teilnehmen. Im juristischem würde man wohl sagen, das BRM ist mittelbar, aber nicht unmittelbar betroffen.. Ist auch irgendwo verständlich. Denn das selbe BRM dürfte dann ja auch nicht mit teilnehmen wenn sich die Gruppe der betroffenen AN vergrößern würde----sprich ganze Betrieb. Das BRM wäre dann ja genau so betroffen wie auch bei einer kleineren Gruppe. Oder wie wollten BRM´s über eine BV Prämienzahlung für alle MA abschließen, denn sie wären ja selbst An des Betriebes.
14.09.2020 um 10:46 Uhr
"An einer individuellen Betroffenheit fehlt es dann, wenn das Betriebsratsmitglied nur als Angehöriger eines aus mehreren Personen bestehenden Teils der Belegschaft betroffen ist. Eine unmittelbare Betroffenheit liegt daher nicht vor, wenn für das Betriebsratsmitglied mit der Maßnahme oder Regelung nur mittelbare Auswirkungen, Reflexe oder die Steigerung oder Verringerung tatsächlicher Chancen und Aussichten verbunden sind. Von einer unmittelbaren und individuellen Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds kann regelmäßig nur dann gesprochen werden, wenn es gerade die Person ist, auf die sich die individuelle Maßnahme Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richtet."
Quelle: https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/verhinderung
14.09.2020 um 13:35 Uhr
Sorry Leute, ich hatte wohl einen Knick in der Optik. Ist natürlich klar, dass das BRM sowohl an der Beratung, als auch an der Beschlussfassung teilnehmen kann, da es ja, worauf Kjarrigan zutreffend hingewiesen hat, an einer individuellen Betroffenheit fehlt
Verwandte Themen
Kann man Befangenheit selbst erklären?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine konkrete Frage zum Thema Befangenheit eines BR Mitglieds. Gilt Befangenheit nur, wenn es um eine Entscheidung geht, bei der ich unmittelbar betroffen bin? Oder kann ich
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Ist die Verweigerung der Teilnahme an Sitzungen wegen vermeintlicher Befangenheit eines BR- Mitglieds rechtens?
ÄlterHallo , bin seit April 2006 ordentliches BR - Mitglied . Nachdem mir der ehemalige BR- Vorsitzende ( jetzt im Vorruhestand und Berater der GF ) vor der Wahl zwei Mal "empfohlen" hat eine evtl Wahl nic
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif