W.A.F. LogoSeminare

Kann man Befangenheit selbst erklären?

K
Kugelfisch2006
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine konkrete Frage zum Thema Befangenheit eines BR Mitglieds. Gilt Befangenheit nur, wenn es um eine Entscheidung geht, bei der ich unmittelbar betroffen bin? Oder kann ich mich auch selbst für Befangen erklären, wenn ich der Meinung bin, keine neutrale Entscheidung treffen zu können? In meinem Fall geht es darum, dass wir zu einer Versetzung und Umgruppierung auf ein Stellenbild mit geringerer Entgeltgruppe angehort werden. Es geht um meinen Kollegen. Ich habe zu diesem Thema eine eigene Meinung und kann die Situation nicht neutral bewerten. Kann ich deswegen selbst meine eigene Befangenheit erklären? Und somit von Beratung und Beschluss fernbleiben und ein Ersatzmitglied laden lassen? Vielen Dank für eure Hilfe!

66403

Community-Antworten (3)

C
celestro

01.05.2018 um 23:15 Uhr

Das ist nicht vorgesehen. Ich verstehe aber auch Dein Problem nicht. Neutral beurteilen kann ein BRM selten, weil man die Leute oft kennt. Beim Beschluss kannst Du vorher erklären, das Du nicht mitmachst, aber ein Ersatzmitglied für Dich heran holen geht wie gesagt nicht.

B
BRHamburg

02.05.2018 um 06:35 Uhr

Vieleicht hat dieser Kollege dir seine Stimme bei der Wahl gegeben um seine Interessen zu vertretten. Und gerade weil du die genaue Situation und Umstände kennst kannst du das machen. Nur du solltest dich nicht von persönlichen Gefühlen leiten lassen. Den du vertrittst seine Intressen und nicht deine eigenen.

K
kratzbürste

02.05.2018 um 10:00 Uhr

Wenn der Kollege gegen seinen Willen versetzt werden soll und keine sachlichen Gründe vorliegen (z.B. seine bisherige Stelle fällt weg ), kann der BR doch nur wegen Nachteile für den Betroffenen die Zustimmung verweigern.

Ihre Antwort