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AG ordnet "keine Überstunden" an. Gilt das auch für zusätzliche BR Tätigkeit?

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Thomas W.
Sep 2020 bearbeitet

Ich finde im Netz defacto nur Regelungen für BR, die Schichtarbeit oder anderweitig feste Arbeitszeiten haben. Wir haben bei uns den Luxus mit GLZ, Kernzeiten etc. ABER: Aufgrund der derzeitigen Auslastung sollen ab dem 01.10. bei uns keine Überstunden mehr gemacht werden dürfen. Inwiefern gilt das für die BR Tätigkeit? Beispiel: 35 Std. Woche, Mo-Do arbeitet der BR genau 4x7 Std. Am Freitag hat er einen BR Termin, der 2,5 Std. dauert. Kann ihn der AG zwingen, dass er für seine Projektarbeit dann nur 4,5 Std. arbeiten darf? Oder darf er 7 Std. auf Projekte arbeiten und die 2,5 Std. zusätzlich angeben? Wir reden hier natürlich von nicht freigestellten BR, bei freigestellten würde sich die Diskussion gar nicht stellen. Hintergrund ist der, dass der Mitarbeiter seine Projekte fertig bekommen möchte und der AG ihm sehr wahrscheinlich trotz Anordnung eine nicht termingerechte Projektierung vorwerfen wird.

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Community-Antworten (6)

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krambambuli

11.09.2020 um 18:37 Uhr

Offenbar hast du das System des § 37 BetrVG noch nicht so richtig verstanden. Vereinfacht:BR Arbeit findet während der Arbeitszeit statt und hat Vorrang vor der normalen Arbeit, die ggf. zu reduzieren ist oder liegen bleibt. Will der AG das die Arbeit geschafft wird, muss er eine Lösung finden - nicht der BR. Und die BR Arbeit wird auch nicht reduziert.

K
kratzbürste

11.09.2020 um 18:39 Uhr

Auch bei nicht freigestellten BRs gilt: Die Mitglieder des BR SIND freizustellen und entsprechend von ihrer Tätigkeit zu befreien, soweit das erforderlich ist.

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Thomas W.

11.09.2020 um 18:59 Uhr

Um die Freistellung geht es gar nicht. Es geht darum, dass durch den Vorrang der BR Tätigkeit und der daraus resultierenden Reduzierung der Projektarbeit bei Deckelung der Überstunden der Mitarbeiter dazu gezwungen wird, seine Projektarbeit zu vernachlässigen. Und jeder weiß, dass die meisten AG auch in diesem Fall den Mitarbeiter dafür verantwortlich machen, wenn er dadurch Termine nicht schafft. Der Mitarbeiter kann aber beides (BR+Projekte) nicht ohne Überstunden bedienen. Und deswegen die Frage, ob der AG dann trotzdem dem BR die Überstunden verweigern darf? Sprich, "ich zahle dir nur die 7 Std., der Rest ist Freizeit. Und wenn dir BR wichtiger ist, dann ist das dein Problem."

K
kratzbürste

11.09.2020 um 20:10 Uhr

Nein, du musst die Projektarbeit "vernachlässigen". Das gemurre des AG musst du ertragen können. Er kennt ja selbst den möglichen Ausweg. Wenn er ihn nicht gehen will...... Nicht den Schuh anziehen, der dem AG gehört.

D
DummerHund

11.09.2020 um 22:01 Uhr

Kratzbürste ist mir zuvor gekommen. Ihr müsst endlich mal umdenken. Der AG weiß das er einen Betriebsrat hat und das deren Mitglieder hier und da mal ausfallen können da diese verpflichtet sind ihr Ehrenamt während der regulären Arbeitszeit ausführen müssen. Hier und da gibt es ausnahmen. Eine falsche Planung des Arbeitgebers gehört aber mit Bestimmtheit nicht dazu. Von daher muss der AG den AN/BRM gar nicht zwingen nach 4,5 Std seine arbeitsvertragliche Tätigkeiten ein zu stellen. Ein BRM muss dies wissen und sich rechtzeitig zur BR Arbeit abmelden . So und nicht anders geht es hier in eurem Fall.

B
BRHamburg

12.09.2020 um 06:20 Uhr

Das Problem besteht nicht aus der Deckelung der Überstunden. Das Problem ist das der Kollege seine Projektarbeit nicht vernachlässigen möchte. Nur auch ohne die Ansage des Arbeitgebers würden ihm durch die GZ eher keine Überstunden zustehen. Er muss seine Arbeitszeit so organisieren dass die BR Zeit in die Arbeitszeit fällt. Ansonsten würde er einen nicht gerechtfertigten Vorteil haben.

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