Wenn ein Feiertag in eine geplante Urlaubswoche fällt, muß dann dieser Urlaubstag nicht auch wie ein Feiertag vergütet werden? Urlaub zählt ja wie gearbeitet und wenn ich für diesen Feiertag Urlaub eintragen muß um ihn auch in dieser Urlaubswoche frei zu haben müsste er eigentlich auch so bezahlt werden oder?