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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wenn ein Feiertag in den Urlaub fällt

F
finni
Nov 2016 bearbeitet

Wenn ein Feiertag in eine geplante Urlaubswoche fällt, muß dann dieser Urlaubstag nicht auch wie ein Feiertag vergütet werden? Urlaub zählt ja wie gearbeitet und wenn ich für diesen Feiertag Urlaub eintragen muß um ihn auch in dieser Urlaubswoche frei zu haben müsste er eigentlich auch so bezahlt werden oder?

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Community-Antworten (3)

B
Biggy

12.10.2009 um 22:11 Uhr

Hallo Fini ein Feiertag ist kein Urlaubstag, es wird an diesem Tag kein Urlaub eingetragen sondern Feiertagsfrei. Du bekommst also den Feiertag bezahlt aber keine Zuschläge. Wenn du also eine 6 Tagewoche hättest und du eine Woche Urlaub nimmst, in dieser Woche ein Feiertag ist bekommst du 5 Tage Urlaub bezahlt und ein Feiertag.

K
Kölner

12.10.2009 um 22:40 Uhr

@Biggy Bei einer vollk. Schichtplanung kann das durchaus anders sein...

T
TROISDORFER

13.10.2009 um 14:05 Uhr

@finni Kölner hat es auf dem Punkt gebracht ... Auch bei vollk. Schichtplanung wird der Tag wir ja auch vergütet, nur werden nicht die Zuschläge gezahlt,die gibts nur wenn auch tatsächlich an diesem Tag gearbeitet wird !

Und :

Urlaub zählt ja NICHTwie gearbeitet ! MFG Troisdorfer

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