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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MA mit teilweiser Erwerbsminderung geht auf Vollzeitschulung für BR - Anrechnung der Stunden?

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

eine Mitarbeiterin, die aufgrund einer Erwerbsminderung eine Teilrente bezieht und somit nicht mehr Vollzeit arbeitet, besucht eine Vollzeitschulung für BR. Wie wird das mit der Bezahlung bzw. der Anrechnung der Stunden geregelt??? Und wo stehts geschrieben?

Danke vorab.

br

4.15405

Community-Antworten (5)

W
wanst37

03.04.2007 um 20:43 Uhr

@betriebsratten,

§37 Abs.3 BetrVG sollte als Antwort reichen. Die Mitarbeiterin erhält eine Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Teilnahme an einer Vollzeitschulung.

B
betriebsratten

04.04.2007 um 11:59 Uhr

Ja...schon...aber Sie arbeitet ja mehr, bzw.....für die Zeit die Sie dann mehr arbeitet erhält Sie ja Rentenzahlung.....

S
sphinx

04.04.2007 um 13:05 Uhr

@Betriebsratten,

Ihr Einkommen setzt sich aus Gehalt und Teilrente zusammen, beides bleibt gleich auch während einer Schulung.

LG

P
Peanuts

04.04.2007 um 13:17 Uhr

Ihr Einkommen setzt sich aus Gehalt und Teilrente zusammen, beides bleibt gleich auch während einer Schulung

Darum geht es doch nicht.

S
sphinx

04.04.2007 um 16:07 Uhr

@peanuts,

meine Antwort bezog sich auf Beitrag Nr. 57800!

Achja, wie einigen Teilnehmern zuvor, gefällt auch mir die absolutistische Form

deiner Beiträge nicht, das wirkt sehr aggressiv.

Kannst du das bitte ändern?

@betriebsratten,

evt. guckst du auch Beitrag Nr. 973

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