W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratstätigkeit bei teilweiser Erwerbsminderung - Erlischt jetzt mein BR-Mandat?

B
busidriver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin seit sechs Jahre im BR tätig, mußte aber leider vor zwei Jahren mein Ersatzmitglied für mich arbeiten lassen. (Krankheitsbedingt) Seit dem 02.06.08 bin ich wieder im Dienst, nun kommt meine Frage. Ich habe eine Teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite jetzt unter 4Std. Erlischt jetzt mein BR-Mandat?

4.73003

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

10.06.2008 um 22:49 Uhr

@busidriver, nein, damit erlischt es nicht! Das passiert nur, wenn du zurücktrittst! Du kannst mit 4 Stunden genauso Betriebsratsarbeit leisten wie jedes andere BR-Mitglied auch. Das Amt ist nicht an eine gewisse Stundenzahl gebunden!

L
Lotte

10.06.2008 um 22:50 Uhr

busidriver, nein, Du bist AN nach § 5 BetrVG und besitzt aktives und passives Wahlrecht. Du kannst Dein Mandat wie gewohnt wahrnehmen.

L
Lotte

10.06.2008 um 22:51 Uhr

Moni, Du warst schneller ;-))

Ihre Antwort