Betriebsratstätigkeit bei teilweiser Erwerbsminderung - Erlischt jetzt mein BR-Mandat?
Hallo, bin seit sechs Jahre im BR tätig, mußte aber leider vor zwei Jahren mein Ersatzmitglied für mich arbeiten lassen. (Krankheitsbedingt) Seit dem 02.06.08 bin ich wieder im Dienst, nun kommt meine Frage. Ich habe eine Teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite jetzt unter 4Std. Erlischt jetzt mein BR-Mandat?
Community-Antworten (3)
10.06.2008 um 22:49 Uhr
@busidriver, nein, damit erlischt es nicht! Das passiert nur, wenn du zurücktrittst! Du kannst mit 4 Stunden genauso Betriebsratsarbeit leisten wie jedes andere BR-Mitglied auch. Das Amt ist nicht an eine gewisse Stundenzahl gebunden!
10.06.2008 um 22:50 Uhr
busidriver, nein, Du bist AN nach § 5 BetrVG und besitzt aktives und passives Wahlrecht. Du kannst Dein Mandat wie gewohnt wahrnehmen.
10.06.2008 um 22:51 Uhr
Moni, Du warst schneller ;-))
Verwandte Themen
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
Überstunden bei Mindestverdienstgrenze und teilweiser Erwerbsminderung
ÄlterHallo, wer kann mir Rat geben. Eine Angestellte (30 Std. wegen Mindestverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung) soll und möchte von Freitag - Sonntag an einer Sitzung teilnehmen. Kann ich das
MA mit teilweiser Erwerbsminderung geht auf Vollzeitschulung für BR - Anrechnung der Stunden?
ÄlterLiebe KollegInnen, eine Mitarbeiterin, die aufgrund einer Erwerbsminderung eine Teilrente bezieht und somit nicht mehr Vollzeit arbeitet, besucht eine Vollzeitschulung für BR. Wie wird das mit de
BAG zur Freistellungspflicht von BRM nach § 37 BetrVG
ÄlterFür alle neu gewählten BR'mitglieder eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluß vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen:
Besuch eines Kollegen in der Erwerbsminderung
ÄlterHallo. Ich - BRM - möchte einen Kollegen zuhause auf dessen Wunsch besuchen, um ihn beim Verständnis eines Urteils aus einem Rechtsstreit mit unserem Arbeitgeber zu unterstützen. Das Arbeitsverhältnis