Bestandsschutz für Zuschläge
Für Schichtleitertätigkeit wurde in unserer Firma ein Zuschlag gezahlt. Durch Umstrukturierungen wurde die Schichtleitertätigkeit "abgeschafft" und die Mitarbeiter umgesetzt. Die Zuschläge erhalten sie aber weiter. Jetzt will der AG die Zuschläge nicht mehr zahlen. Gibt es einen Bestandsschutz für Zuschläge? Es gibt dazu keine BV. Die Tätigkeit wird ja nicht mehr ausgeübt - wie verhält man sich als BR? Welche rechtliche Grundlagen gibts dazu? Schwieriges Thema, oder?
Community-Antworten (1)
12.10.2009 um 01:33 Uhr
@sensibon Nö. Eigentlich nicht... ...der BR hätte mal bei Zeiten reagieren sollen! ...Zulagen sind in der Regel das, was sie sind: Funktionsgebunden!
Verwandte Themen
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitarbeitenden
ÄlterIch bin als BR-Mitglied / Vorsitzender vollumfänglich freigestellt. Meine AG hat auch bei mir die letzten 12 Monate als Durchschnitt für die Entgeltzahlung berechnet. In diesem Zeitraum wurden mir auc
Bestandsschutz Altverträge
ÄlterWir waren in unserem Unternehmen (seinerzeit unter, heute über 100 MA) bis 2010 nur in zeitlich befristeten Arbeitsverträgen tätig (15 Jahre und länger - projektgebunden) mit einer Arbeitszeit von 38,
Gehaltserhöhung
ÄlterMoin zusammen, wir haben hier im Betrieb gerade folgende Situation: es gibt eine Gehaltserhöhung für einen Bereich der Firma. Jetzt hat sich herausgestellt, dass bei den meisten dieser Mitarbeiter
SFN-Zuschläge / Stundenlohn
ÄlterGuten Tag zusammen, angenommen ein Mitarbeiter A arbeitet in einem Unternehmen der Gesundheitsbranche, ist gemäß Arbeitsvertrag zu Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Arbeit am Wochenende verpflichtet, e