Bestandsschutz für Zuschläge
Für Schichtleitertätigkeit wurde in unserer Firma ein Zuschlag gezahlt. Durch Umstrukturierungen wurde die Schichtleitertätigkeit "abgeschafft" und die Mitarbeiter umgesetzt. Die Zuschläge erhalten sie aber weiter. Jetzt will der AG die Zuschläge nicht mehr zahlen. Gibt es einen Bestandsschutz für Zuschläge? Es gibt dazu keine BV. Die Tätigkeit wird ja nicht mehr ausgeübt - wie verhält man sich als BR? Welche rechtliche Grundlagen gibts dazu? Schwieriges Thema, oder?
Community-Antworten (1)
12.10.2009 um 01:33 Uhr
@sensibon Nö. Eigentlich nicht... ...der BR hätte mal bei Zeiten reagieren sollen! ...Zulagen sind in der Regel das, was sie sind: Funktionsgebunden!
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