Arbeitszeitgesetz bei Auslandstätigkeit
Hallo,
wer weiss ob das deutsche Arbeitszeitgesetz auch im Ausland gültigkeit hat, wenn unsere Monteure nur vorübergehend für max.4 Wochen im Ausland tätig sind?
Community-Antworten (3)
10.10.2009 um 00:38 Uhr
das deutsche arbeitszeitgesetz gilt nach dem territorialprinzip nur in deutschland, maßgebend ist der ort, an dem der AN die arbeitsleistung erbringt
ausnahme: im AV/TV/BV ist die geltung des deutschen arbeitszeitgesetzes bei auslandseinsätzen ausdrücklich vereinbart
10.10.2009 um 02:20 Uhr
@ytong, ergänzend zu @kriegsrat... Ausserhalb der BRD kann das ArbZG allenfalls auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung gelten (vgl. Kommentar zum ArbZG , § 3 RdNr. 7, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4). Dies ist der Fall, wenn die Vertragspartner die Geltung der deutschen Arbeitszeitregelungen bei Auslandseinsätzen ausdrücklich vereinbart haben. Die rechtlichen Bestimmungen am ausländischen Arbeitsort sind auch in einem solchen Fall zu berücksichtigen. geentert... http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=5005&lid=DE&bid=BAS&
10.10.2009 um 02:46 Uhr
ytong;
Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates,
- in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, selbst wenn er vorübergehend in einen anderen Staat entsandt ist, oder
- in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat, sofern dieser seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet.
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