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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zulagen bei Einsatz im Ausland?

L
Lennepirat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

habe hier eine Frage zu Auslandseinsätzen . Ein Mitarbeiter von uns soll nach Belgien zu einem Tochterunternehmen von unserer Firma , und dort eine Woche lang eine Maschine reparieren. Der Mitarbeiter ist der Auffassung daß er für diese Auslandstätigkeit eine Sonderzulage haben will (Auslöse ) . Schließlich würde durch die Tätigkeit in Belgien seine Freizeit nach Feierabend belastet , dadurch daß er in Belgien eben nicht nach der Arbeit so seine Freizeit verleben könnte wie er daß an seinem Wohnort könnte.Für diese Belastung will er einen finanziellen Ausgleich. Die GL weigert sich strikt eine Zulage zu zahlen,und erwartet von dem Mechaniker daß er für das Unternehmen Einsatz zeigt. Der Mechaniker vertritt seinen Standpunkt daß sein Arbeitsvertrg für das Unternehmen am Wohnort gilt,und daß er ohne Zulage nicht nach Belgien fährt ( " Meine Freizeit kann man kaüflich erwerben,keine Knete - keine Fete ! ) . Die GL droht mit Konsequenzen,und der Mitarbeiter bleibt trotzdem seiner Linie treu. Frage : Gibt es eine gesetzliche Regelung für Zulagen im Ausland , und hat der Mechaniker Recht mit seinem Standpunkt ?

6.592010

Community-Antworten (10)

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Konrad

30.11.2006 um 08:40 Uhr

Hallo Lennepirat, wenn im Arbeitsvertrag sich nur auf den Standort in Deutschland bezieht, kann er rein rechtlich nicht nach Belgien beordert werden. Bitte prüfen! Gelten bei Euch Tarifverträge oder ein Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen ?

Ansonsten handelt es um eine Auslands-Dienstreise und für diesen Aufwand gibt es sehr wohl gesetzlich festgelegte Pauschalverpflegungssätze zu den anfallenden Übernachtungskosten hinzu. Der tägliche Verpflegungssatz liegt bei 42 Euro pro Tag. Auch anfallende Mehrarbeit ist i.d.R. zu bezahlen. Mehr ist "Verhandlungssache".

Z
zimba

30.11.2006 um 10:34 Uhr

Die folgende Tabelle enthält das pauschale Auslandstagegeld in € bei einer Abwesenheitsdauer je Kalendertag von:

Land Belgien: Mindestens 24 Stunden 42 Euro. Weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden 28 Euro. Weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden 14 Euro. Übernachtung 100 Euro.

Z
zimba

30.11.2006 um 10:41 Uhr

@ Ramses II, hab sie aus unserem Personalrechthandbuch.

Z
zimba

30.11.2006 um 10:50 Uhr

@Ramses II, darf ich die bis heute Abend schuldig bleiben? Muss zur Arbeit. leider

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Lennepirat

30.11.2006 um 19:54 Uhr

Hallo Konrad , ja Tarifverträge haben bei uns Geltung.Eine BR zum Thema "Belgieneinsatz" gibt es nicht .

Z
zimba

30.11.2006 um 22:04 Uhr

@Ramses II, so sehe ich das auch. BGB § 670 Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

BGB § 611 i Erf. Kom. RN 640-645

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Fayence

01.12.2006 um 00:38 Uhr

Ich frage mich ja, welche erstattungsfähige "Aufwendungen" überhaupt in Frage kommen würden! Diesbezügliche Meinungen scheinen durchaus sehr unterschiedlich zu sein, wenn man die Berichterstattungen der Presse verfolgt...

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Fayence

01.12.2006 um 00:43 Uhr

Grins

Kommt drauf an...

Nacht!

Z
zimba

01.12.2006 um 08:16 Uhr

Wenn die Arbeit in Belgien unter Montagetätigkeit ein zu stufen ist, wäre folgendes Urteil noch interessant. BAG 3. Senat Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 188/94

Z
zimba

01.12.2006 um 20:21 Uhr

@Ramses II, sorry, hast Recht, versuch mich zu bessern.

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