Hallo Kolleginnen und Kollegen,

habe hier eine Frage zu Auslandseinsätzen .
Ein Mitarbeiter von uns soll nach Belgien zu einem Tochterunternehmen von unserer Firma , und dort eine Woche lang eine Maschine reparieren.
Der Mitarbeiter ist der Auffassung daß er für diese Auslandstätigkeit eine Sonderzulage haben will (Auslöse ) .
Schließlich würde durch die Tätigkeit in Belgien seine Freizeit nach Feierabend belastet , dadurch daß er in Belgien eben nicht nach der Arbeit so seine Freizeit verleben könnte wie er daß an seinem Wohnort könnte.Für diese Belastung will er einen finanziellen Ausgleich.
Die GL weigert sich strikt eine Zulage zu zahlen,und erwartet von dem Mechaniker daß er für das Unternehmen Einsatz zeigt.
Der Mechaniker vertritt seinen Standpunkt daß sein Arbeitsvertrg für das Unternehmen am Wohnort gilt,und daß er ohne Zulage nicht nach Belgien fährt ( " Meine Freizeit kann man kaüflich erwerben,keine Knete - keine Fete ! ) .
Die GL droht mit Konsequenzen,und der Mitarbeiter bleibt trotzdem seiner Linie treu.
Frage : Gibt es eine gesetzliche Regelung für Zulagen im Ausland , und hat der Mechaniker Recht mit seinem Standpunkt ?