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Ruhezeitgesetz, wie kann ich helfen

C
Cassy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu den Ruhezeiten (ArbZG §5). Da das Gesetz in der Vergangenheit berüksichtigt wurde, sind wir nun dabei dieses zuüberwachen.

In meiner Abteilung hat sich jetzt aber eine 400,-€-Kraft dies bezüglich beschwerd. Sie ist Studendin und studiert weiter weg. Daher ist sie nur alle zwei Wochenenden bei uns. In den Verfügbarkeitsplan trägt sie sich auch mit Samstags-Spätschicht und Sonntags-Frühschicht ein. Die Ruhezeit liegt da dann nur bei 8 Stunden. Da sie das Geld schon bräucht, aber nicht anders Arbeiten kann, und sie eine gute Arbeiterin ist, möchte ich ihr gerne helfen. Wie kann ich sie und auch andere 400,-€-Kräft da helfen? Geht es nur mit einer Bv? Oder gibt es da noch irgendetwas anderes drüber?

Und jetzt noch eine zweite Frage. Ich habe irgendwo gelesen (weiß nur nicht mehr wo), dass die Fahrtzeit zu einem Seminar als Dienstreise anzurechnen ist. Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das?

Mfg

6.27007

Community-Antworten (7)

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pitsieben

06.10.2009 um 13:42 Uhr

@ Cassy, auch mit einer BV kann der BR das ArbZG in diesen Fall nicht aushebeln. Es kann höchstens versucht werden, die Anfangszeiten der Kollegin so zu verschieben, dass die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden können.

C
cassy

06.10.2009 um 14:39 Uhr

@ Pitsieben,

danke! Habe mir schon fast gedacht, dass wir die Ruhezeiten eingehalten müssen.

Kann mir noch jemand mit meiner zweiten Frage weiter helfen?

R
rolfo

06.10.2009 um 15:55 Uhr

Die Fahrtzeit zum Seminar ist dann Arbeitszeit wenn du während der Arbeitszeit fährst. Ich vermute dir geht es darum dass viele Seminaranbieter bereits am Sonntag die Anreise anordnen. Dann hast du Pech, wenn die Reisezeit ausserhalb deiner persönlichen Arbeitszeit liegt. Diese Zeit ist deine Freizeit, weil nicht betriebsbedingt, sondern betriebsratsbedingt die Freizeit geopfert wird. Die Fahrtkosten berührt das nicht.

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DonJohnson

06.10.2009 um 16:54 Uhr

rolfo *Diese Zeit ist deine Freizeit, weil nicht betriebsbedingt, sondern betriebsratsbedingt die Freizeit geopfert wird. *

Also erstmal müßte man sehen, wie und ob das sonst im Betrieb irgendwie geregelt ist. Wenn ja, trifft die gleiche Regelung auch für BRM zu...

R
rolfo

06.10.2009 um 18:22 Uhr

@dj ja, da hast natürlich recht, vermute aber dass es hier keine Regelung der Art gibt sonst hätte die Frage anders gelautet. @ Cassy klär uns mal auf

D
DonJohnson

06.10.2009 um 18:28 Uhr

@rolfo Nee, die Frage hätte dennoch so lauten können. Stellen wir uns mal vor in einer BV steht zu Dienstreisen, dass sie außerhalb der Regelarbeitszeit keine Arbeitszeit sind, wenn dieses nicht notwendig ist (ich weiß blöde Formulierung)...

C
cassy

07.10.2009 um 02:05 Uhr

@ all,

sorry hatte Spätschicht!

Also bis jetzt haben wir nur an Seminaren teilgenommen, die Montagmittag/ Dienstagmittag begonnen haben. Wir sind auch immer erst Frühmorgens los gefahren. Außer ein Seminar da waren wir Heimschläfer, da sind wir jeden morgen/abend 1 Stunde gefahren. Bei uns im Betrieb ist bis jetzt noch nix geregelt, dies bezüglich. Da es bei uns keine Außendienstmitarbeiter gibt und eine BV gibt es auch noch nicht.

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