Alkoholproblem eines Kollegen - wie helfen?
Hallo ich habe mal eine Frage die uns zur Zeit im Kopf herumgeht. Wir haben einen Kollegen, der offensichtlich ein Problem mit Alkohol hat (er trinkt unseres Wissens nach nicht im Betrieb ausser wenn es an Geburtstagen mal ein Glas Sekt gibt) Vor einiger Zeit wurden wir sowohl von der Personalabteilung als auch von der Geschäftsführung auf den Kollegen angesprochen. Die Geschäftsführung machte ein Angebot zu helfen. Daraufhin haben einige BR-Mitglieder mit dem Kollegen gesprochen und ihm von dem Angebot berichtet und er solle mit der GF sprechen (gerne mit unserer Anwesenheit). Der Kollege hat sich entschieden, das Problem zunächst selber in den Griff zu bekommen. Eine Zeitlang sah es auch besser aus, aber mittlerweile leider nicht mehr. Bisher sind keine Arbeitsrechtlichen Massnahmen angedroht worden, aber wir würden dem Kollegen gerne helfen nur wissen wir nicht so recht wie.
Community-Antworten (9)
31.10.2007 um 09:26 Uhr
Alkoholismus ist ja bekannterweise eine Erkrankung, ein Aspekt dieser Erkrankung ist auch das der Erkrankte selbst erkennen muß, das es so nicht mehr weiter geht. Meist müssen sie erst ganz am Boden liegen um aufzuwachen - leider!! Das einzige was Ihr machen könnt ist Ihm nochmal die Folgen für sein Fehlverhalten aufzuzeigen und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen anzusprechen. Eventuell könntet Ihr auch Adressen oder Telefonnummern von Beratungstellen an Ihn weitergeben.
Wenn er es dann nicht kapiert muß er seinen Weg eben gehen!
31.10.2007 um 10:26 Uhr
@ Wiesel,
mach es dir nicht zu einfach !! Es gibt eine Fürsorgepflicht den MA gegenüber !!
@ meik,
entscheidende Fragen sind-- ist der MA im Betrieb auffällig geworden ?? Oder ballert er sich z.B. am WE die Rübe voll und ist Montagmorgen wieder fit ?? Habt ihr Beweise, oder basieren die Info´s auf Hörensagen ?? Habt ihr eine BV Sucht ??
31.10.2007 um 10:48 Uhr
@Bergmann
Wo steht denn, das ich als BR eine Fürsorgepflicht dem MA gegenüber habe?? Ohne es mir einfach zu machen....!Du kannst nur die retten, die sich retten lassen!!
31.10.2007 um 11:07 Uhr
Moin wiesel, wie verstehst Du denn Fürsorgepflicht? Siehe die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, den Hinweis auf den Wegfall des Versicherungsschutzes bei Alkoholmißbrauch, die Änderung des Verhaltens, das Unterbreiten von Hilfsangeboten.... Das sind doch schon Fürsorgepflichten...
31.10.2007 um 11:27 Uhr
@ Wiesel ,
die Fürsorgepflicht des BR´s gegenüber den MA ist nirgends schwarz auf weis so niedergeschrieben !! Die obliegt den AG !!Aber, wenn der AG handelt--überlässt du den MA sein Schicksal ?? Und schon bist du mit eingebunden in die Fürsorgepflicht !!
Du hast recht bei dem retten lassen , man kann aber den Druck erhöhen auf dem MA , soweit bis er sich entscheiden muß--sich retten lassen oder den Arbeitsplatz zu verlieren !!
Deshalb ist die Frage sehr wichtig-- ist der MA schon am Arbeitsplatz auffällig geworden !!
31.10.2007 um 14:15 Uhr
Hallo allemal Bei Stichwort/Probelm suchen 5962 oder Alkohol am Arbeitsplatz eingeben. Dort ist Stoff genug.
31.10.2007 um 20:41 Uhr
Hallo, das Problem fällt im Betrieb auf, allerdings nicht insofern, dass die Arbeitsleistung darunter leidet. (Für eine Abmahnung oder ähnliches durch den AG bisher kein Grund) Beweise gibt es nur insofern, dass der Kollege es selber im Gespräch mit dem BR zugegeben hat. Ansosnten fällt es eher im persönlichen Umgang auf, dass es dem Kollegen nicht so gut geht. Ab und zu fehlt er kurzfristig, allerdings gibt es da natürlich keinen Beweis dass beides zusammenhängt. Druck ausüben könnte ja nur der AG und bei dem wollen wir nicht unbedingt schlafende Hunde wecken
meik
31.10.2007 um 21:20 Uhr
@meik Naja... Was für ein Angebot hat denn der AG gemacht 'zu helfen'?
@Wiesel Die 'erst-am-Boden-liegen-müssen-Theorie' ist überholt!
07.11.2007 um 09:38 Uhr
Hallo Meik, sehr hilfreich ist es wenn ihr euch Gedanken zusammen mit dem Arbeitgeber macht und eine Dienstvereinbarung plus Handlungsleitfaden zu diesem Thema macht. Wirpraktizieren dies seit 3 Jahren durchaus erfolgreich. Wichtig ist es das die Betroffen erst Maßnahmen zur Therapie ergreifen wenn ein gewisser Druck entweder im privaten Bereich oder im Beruf da ist. Die Androhung das der Arbeitsplatz in Gefahr ist, hat in unserer Firma einige dazu bewogen sich einer Therapie zu unterziehen. Sie sind mittlerweile wieder erfolgreich am Arbeitsplatz intregiert. Aber ihr müsst euch in diese Thematik einarbeiten. Gruß´ CAH
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