Arbeitsentgelt bei Schwangerschaft
Hallo Zusammen,
aufgrund Schwangerschaft arbeitet eine Kollegin nur noch in der Frühschicht. Bisher hatte Sie in Vollkontischicht gearbeitet. Sie hat dadurch erhebliche finanzielle Nachteile, muss der Arbeitgeber den Verlust übernehmen. Ich bitte um Antworten.
Community-Antworten (2)
06.10.2009 um 14:40 Uhr
Der ArbGeb muss das _Brutto_gehalt wie vor der Schwangerschaft weiterzahlen, s. §11 MuSchG. Netto wird sie weniger bekommen, da die Feiertags- und Nachtzuschläge jetzt zu versteuern sind.
06.10.2009 um 23:25 Uhr
Hulkys der ganze §: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html ==> Link kopieren und einfügen
§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.
Da manche AG unregelmäßige Entgeltbestandteile (Nacht-, Sonntags- Feiertagszuschläge) mit z.B. achtwöchiger Verzögerung auszahlen, ist es wichtig, darauf zu achten, dass das für die Durchschnittsberechnung maßgebende Bruttogehalt aus den vor der Schwangerschaft erarbeiteten Vergütungsbestandteilen berechnet wird, nicht nach den ausgezahlten!!!!!!
Verwandte Themen
Die BR-Vergütung wird neu geregelt
ÄlterIn letzter Zeit gab es prominente Fälle, in denen im Einzelfall über die Angemessenheit gezahlter Betriebsratsvergütung gestritten wurde. Insbesondere lag der Vorwurf der Untreue im Raum, da Manager B
Kann mein Arbeitgeber mich versetzen???
ÄlterHallo, erstmal einpaar Fakten ;) ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Abteilung Schule. Seit über 10 Jahren im Schulbereich tätig. Davon 5 Jahre m öffentlichen Dienst. Funktion Springern . Unbefrist
Frage zu Mutterschutz/Schwangerschaft und Änderungen im Arbeitsvertrag
ÄlterGuten Morgen! Ich habe eine Frage zu Mutterschutz/Schwangerschaft und Änderungen im Arbeitsvertrag: Eine Kollegin hat zum 1.6.2016 ihre Stunden von 30 auf 40 aufgestockt. Alles wurde vorher mündli
§ 37 (4) BetrVG - Arbeitsentgelt für BR-Mitglieder?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, hier sind erfahrene BRätInnen gefragt: in unserem Betrieb (unternehmensnahe Dienstleistungen) gibt es keinen Tarifvertrag und sonst auch keine Gehaltsgruppen, Zielve
Überstunden pauschal abgegolten?
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage: Sind Klauseln im Arbeitsvertrag wie "Mit der Zahlung dieser Vergütung sind sämtliche, evtl. aus gesetzlichen oder aus anderem Grund vorgesehenen Ansprü