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Frage zum § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall

M
marmaladenamala
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall

dort steht unter anderem: Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.

Unser Arbeitgeber will die zusätzlichen Wegezeiten nicht übernehmen. Ich hab gerade keinen Erfurter Kommentar zu Hand. Könnte mir jemand sagen, war hierüber dort steht?

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Community-Antworten (5)

R
rolfo

06.10.2009 um 11:33 Uhr

Frage: Warum zusätzliche Wegezeiten ? Findet die Betriebsversammlung nicht während der Arbeitszeit statt ? Warum nicht ?

D
derdermalwjlwar

06.10.2009 um 11:38 Uhr

Wozu brauchst Du einen Komentar, wenn schon mal ein Individualanspruch so klar und unmißverständlich im Gesetz steht?

M
marmaladenamala

06.10.2009 um 11:45 Uhr

Ja, eigentlich finden BV während Arbeitszeit ab. Aber es gibt leute die an diesem Tag frei haben und extra reinkommen und für die würde dann die Anfahrszeit als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Unser Arbeitgeber sträubt sich. Ich weiss, daß wir es durchboxen könnten. Gesetz ist Gesetz. Mich interessiert halt nur das Kommentar dazu. Ich werd mir auch einen Erfurter Kommentar kaufen. Mich würds aber halt schon heute interessieren :-) LG Marmaladenamala

D
derdermalwjlwar

06.10.2009 um 11:50 Uhr

Dann schau mal in Deine Mails.

Mehr steht dazu nicht im Erfurter...

M
marmaladenamala

06.10.2009 um 12:49 Uhr

Vielen Dank für die Nachricht :-)

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