Frage zum § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
Ich habe eine Frage zum § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
dort steht unter anderem: Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten.
Unser Arbeitgeber will die zusätzlichen Wegezeiten nicht übernehmen. Ich hab gerade keinen Erfurter Kommentar zu Hand. Könnte mir jemand sagen, war hierüber dort steht?
Community-Antworten (5)
06.10.2009 um 11:33 Uhr
Frage: Warum zusätzliche Wegezeiten ? Findet die Betriebsversammlung nicht während der Arbeitszeit statt ? Warum nicht ?
06.10.2009 um 11:38 Uhr
Wozu brauchst Du einen Komentar, wenn schon mal ein Individualanspruch so klar und unmißverständlich im Gesetz steht?
06.10.2009 um 11:45 Uhr
Ja, eigentlich finden BV während Arbeitszeit ab. Aber es gibt leute die an diesem Tag frei haben und extra reinkommen und für die würde dann die Anfahrszeit als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Unser Arbeitgeber sträubt sich. Ich weiss, daß wir es durchboxen könnten. Gesetz ist Gesetz. Mich interessiert halt nur das Kommentar dazu. Ich werd mir auch einen Erfurter Kommentar kaufen. Mich würds aber halt schon heute interessieren :-) LG Marmaladenamala
06.10.2009 um 11:50 Uhr
Dann schau mal in Deine Mails.
Mehr steht dazu nicht im Erfurter...
06.10.2009 um 12:49 Uhr
Vielen Dank für die Nachricht :-)
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