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Pflichten während der Wiedereingliederung

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Nach 8-wöchiger Krankheit bin ich nun in der Wiedereingliederung, die voraussichtlich bis Mitte November dauern wird. Kann mich mein Arbeitgeber in der Zeit in den Urlaub schicken bzw. kann ich Urlaub nehmen? Das ginge ja auf Kosten der Krankenkasse, von der ich während der Zeit der Eingliederung Krankengeld beziehe...

Und: darf ich - wenn mir danach ist - eine Pause einlegen, z.B. weil mir die drei Stunden durchzuarbeiten doch noch etwas schwer fällt?

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

04.10.2009 um 18:09 Uhr

seesee

hier zwei links, wie es geht, weißt Du ja bestimmt, vielleicht helfen die weiter.

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-247/i.html

http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article614607.html

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