Schichtzulage (Anlehnung an Tarifvertrag / Arbeitsvertrag) - Steht uns das, aufgrund der Anlehnung zu?
In unseren Arbeitsverträgen steht folgendes:
"Der Arbeitgeber ist nicht an einen Tarifvertrag gebunden. Der Arbeitgeber lehnt sich an den Tarifvertrag des xx - yy.
.....
Soweit das Vertragsverhältniss von AG und AN betreffende Sachverhalte nicht in diesem Arbeitsvertrag geregelt sind, gelten die im oben genannten Tarifvertrag geltenden Regelungen.
x) Wechselschicht:
Der AN wird in Wechselschicht, entsprechend den betrieblichen Erfordernissen auch nachts, eingesetzt......
Im Manteltarif, der in dem Arbeitsvertrag erwähnt wurde steht folgendes:
Schichtarbeit liegt vor, wenn in einem Betrieb oder Betriebsteil regelmäßig nach Schichtplan in zwei Schichten durchlaufend gearbeitet wird, wobei der Einsatz des Personals in regelmäßigen Wechseln zu erfolgen hat.
....
Bei regelmäßiger Schichtarbeit wird fur alle stunden auf den Tariflichen Stundenlohn ein Zuschlag von 10% bezahlt.
NUN...zur Frage:
Wir Arbeiten im Wechselschichtsystem, bekommen allerdings keinerlei Zuschläge. Steht uns das, aufgrund der anlehnung zu?
Im Arbeitsvertrag selbst steht nichts weiter über Schichtarbeit, ausser das, was ich oben geschrieben habe.
Danke im vorraus!
Community-Antworten (2)
29.09.2009 um 12:04 Uhr
Hallo Matthias
Erstmal die Frage: Arbeitet ihr auch nachts? Denn für NAchtarbeitnehmer sieht das ArbZG bei fehlender tariflicher Regelung einen Ausgleich vor. Dieser Ausgleich kann sowohl in bezahlter Freizeit, als auch in Form eines Zuschlages geleistet werden. Das BAG hat hält bei regelmäßiger Wechselschicht mit Nachtschicht einen Zuschlag von 25% für angemessen.
Zu deiner Frage. Es ist egal ob im AV steht wird angewandt oder lehnt sich an. Die Bedeutung ist die selbe. Wichtig ist hier nur, ob der gesamte TV oder nur teile von ihm gelten sollen. Bei Euch gelten nach dem von dir geschriebenen nur Teile des TV. ...Soweit das Vertragsverhältniss von AG und AN betreffende Sachverhalte nicht in diesem Arbeitsvertrag geregelt sind, gelten die im oben genannten Tarifvertrag geltenden Regelungen....
Wenn bei euch keine Regelungen im AV über etwaige Zuschläge geregelt sind, bedeutet das, das durch die Anlehnung dort die tariflichen Regelungen des TV, an den sich angelehnt wird gelten.
29.09.2009 um 14:23 Uhr
Danke für die Antwort.
Also wir haben eine Nachtschicht. Die ist allerdings kürzer als die Früh und Spätschicht, und wird natürlich nach ArbZG vergütet.
Die Früh und Spät fällt nicht unter ArbZG....somit war es interessant, ob nun die 10% greifen, oder eben nicht. Es gibt keine Regelung zur Vergütung vom 2 Schichtsystem, (in form von BV oder Arbeitsvertrag) nur das, was in den angelehnten Manteltarif steht.
Somit stellt sich die nächste Frage: Wir haben unterschiedliche Arbeitsverträge hier im Betrieb. Die einen verweisen auf den angelehnten TV, die anderen schweigen sich darüber aus. Wird - wenn die 10% gezahlt werden müssen - mit zweierlei Maß gerechnet?
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