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Verschiedene Arbeitsverträge / Teils mit Anlehnung an Tarifverträgen, teils ohne. Was Zählt?

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MMatthias
Jan 2018 bearbeitet

Nach Stichprobenhafter Durchsicht hat sich herausgestellt, das unser Betrieb verschiedene Arbeitsverträge hat.

In den etwas älteren Arbeitsverträgen wird sich an ein Manteltarif angelehnt. Das Betrifft Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Sonderurlaube und mehr.

Alles was bei den älteren über die Anlehnung an den Manteltarif geregelt wurde, wird in den etwas jüngeren Verträgen seperat geregelt (und das schlechter), oder Teilweise garnicht!

Jetzt unsere Eigentliche Frage: In wie weit ist eine Anlehnung bindend? Kann das Regelwerk des Manteltarifvertrages auch auf die jüngeren Arbeitsverträge übertragen werden, selbst, wenn es nicht im Arbeitsvertrag erwähnt ist?

Unserer Meinung nach kann sich der Arbeitgeber doch nicht einfach heute irgendwo ´anlehnen´, und Morgen komplett andere Regeln aufstellen (bzw. Regeln zugunsten des Arbeitnehmers einfach abschwächen, weil die Anlehnung nicht mehr in den Arbeitsverträgen erwähnt wird.)

Aus Tarifvertragssicht hat sich nichts getan, also keine neue Bindung, oder ä.

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Community-Antworten (1)

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isalo

05.10.2009 um 18:30 Uhr

Hallo MMatthias,

die Antwort ist ganz einfach. Wenn Ihr der Tarifbindung auf der Grundlage eines abgeschlossenen Tarifvertrages unterliegt, dann kann der Arbeitgeber nicht in den Arbeitsverträgen neuer Mitarbeiter/innen etwas anderes regeln.

Wiederum haben nur Tarifvertragsmitglieder (Gewerkschaftsmitglieder) einen Anspruch auf Errungenschaften aus einem Tarifvertrag.

Ihr solltet Euren Arbeitgeber darauf ansprechen, warum er dies tut.

Unabhängig davon solltet Ihr auch die Mitarbeiter/innen auf eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ansprechen, wenn sie ebenfalls von den Vergünstigungen profitieren wollen.

Mit freundlichen Grüßen

ISALO

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