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Karenztage - können diese so gestaltet werden, wie die Firma es möchte?

S
Scooter
Jan 2018 bearbeitet

gibt es besondere Regelungen bezüglich der Karenztage oder können diese so gestalttet werden, wir die Firma es möchte

7.02805

Community-Antworten (5)

P
pirat

07.03.2008 um 12:49 Uhr

@scooter abweichend von TV/BV ist es doch ganz einfach....

Entgeltfortzahlungsgesetz. Zusammenfassung: dort heißt es in §§3 EntgeltfortzahlungsG, dass der AN Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, sofern er die AU nicht selbst verschuldet hat. In §§5 Absatz, 1 steht, dass der AN bei Krankheit UNVERZÜGLICH dem AG mitzuteilen hat, dass er AU ist und die voraussichtliche Länge der AU. Dauert es länger als 3 Kalendertage, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, und zwar SPÄTESTENS am 4. Tag. Der AG hat aber das Recht, das Attest früher zu verlangen.

T
Totkuchen

07.03.2008 um 12:50 Uhr

Hallo,

was meinst du denn mit Karenztagen? Im eigentlichen Sinn wäre das krank zu Hause ohne Lohnfortzahlung... das gibbet in Deutschland eigentlich nicht?!

Gruß Totkuchen

V
VIONÄR

07.03.2008 um 12:53 Uhr

@Totkuchen Natürlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Karenztage in Anspruch zu nehmen z. B. im öffentlichen Dienst. In unserem Unternehmen gibt es die leider (oder gottlob) nicht!

K
Kölner

07.03.2008 um 20:04 Uhr

@all Über was redet Ihr hier eigentlich...?

I
Immie

08.03.2008 um 00:07 Uhr

Ich denke nicht über "Karenztage"... Sondern über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall...die es...der Göttin sei Dank... ab dem ersten Tag der Krankheit gibt. Egal, ob nun mit AU ab dem ersten, oder ab dem vierten Tag. Obwohl diese "Tage ohne AU" in der Umgangssprache häufig so genannt werden. Oder?

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