Erstellt am 07.03.2008 um 11:49 Uhr von pirat
@scooter
abweichend von TV/BV ist es doch ganz einfach....
Entgeltfortzahlungsgesetz.
Zusammenfassung:
dort heißt es in §§3 EntgeltfortzahlungsG, dass der AN Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, sofern er die AU nicht selbst verschuldet hat.
In §§5 Absatz, 1 steht, dass der AN bei Krankheit UNVERZÜGLICH dem AG mitzuteilen hat, dass er AU ist und die voraussichtliche Länge der AU. Dauert es länger als 3 Kalendertage, ist ein ärztliches Attest vorzulegen, und zwar SPÄTESTENS am 4. Tag. Der AG hat aber das Recht, das Attest früher zu verlangen.
Erstellt am 07.03.2008 um 11:50 Uhr von Totkuchen
Hallo,
was meinst du denn mit Karenztagen? Im eigentlichen Sinn wäre das krank zu Hause ohne Lohnfortzahlung... das gibbet in Deutschland eigentlich nicht?!
Gruß
Totkuchen
Erstellt am 07.03.2008 um 11:53 Uhr von VIONÄR
@Totkuchen
Natürlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Karenztage in Anspruch zu nehmen z. B. im öffentlichen Dienst.
In unserem Unternehmen gibt es die leider (oder gottlob) nicht!
Erstellt am 07.03.2008 um 19:04 Uhr von Kölner
@all
Über was redet Ihr hier eigentlich...?
Erstellt am 07.03.2008 um 23:07 Uhr von Immie
Ich denke nicht über "Karenztage"...
Sondern über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall...die es...der Göttin sei Dank...
ab dem ersten Tag der Krankheit gibt.
Egal, ob nun mit AU ab dem ersten, oder ab dem vierten Tag.
Obwohl diese "Tage ohne AU" in der Umgangssprache häufig so genannt werden.
Oder?