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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freischichten streichen

M
McFire
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich arbeite in einem größeren Unternehmen! Wir arbeiten Jede Woche einige Stunden über die Wochenstunden hinaus und somit haben wir sogenannten Freischichten, welche wir zwischendurch je nach Personalstärke entnehmen! Diese Freischichten werden im Voraus geplant und sind erstmal flexibel einsetzbar, insofern es der Dienstplan hergibt! Können mir diese bereits länger eingeplanten Freischichten kurzfristig gestrichen werden, wenn mehrere andere Kollegen krank werden, d.h. kann ich Kurzfristig zu einem Dienst verpflichtet werden ?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

09.09.2020 um 01:46 Uhr

das hängt wohl ein bißchen von den internen Regelungen zum Thema ab. Im Normalfall dürfte ein ersatzloses Streichen eher nicht in Ordnung sein.

K
kratzbürste

09.09.2020 um 12:36 Uhr

Der BR ist nicht nur bei der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit (Mehrarbeit) in der Mitbestimmung, sondern auch bei der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit (Zeitausgleich). Also kann der AG da nicht einfach was streichen; es sei denn, die bestehende BV lässt dies zu.

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