Erstellt am 25.09.2009 um 21:13 Uhr von tiktak
@ whosdrunken
Wo steht mindestens 11 % Kurzarbeit ? Habt Ihr BV über Kurzarbeit?
AG kann nicht so machen, und was sind abdeckungstechnischen Gründen ?
tik-tak
Erstellt am 26.09.2009 um 05:51 Uhr von Troisdorfer
Er meint wahrscheinlich das die MA mindestens 3 Tage KA leisten
müssen um den Zuschuss des Arbeitsamtes bekommen zu können .
Der Kollege hat abdeckungstechnischen Gründen(Arbeitsaufkommen ?),
nur einen Tag Kurzarbeit geleistet,die kosten hat der AG zu tragen und
zwar dasv KA Geld das für ihn errechnet wurde,einen Tag Urlaub abzuziehen
oder die Fehlzeiten mit Minusstunden abzudecken ist unzulässig .
Kurz gesagt :
Der AG hat dich nachhause geschickt,so trägt er auch die Kosten .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 26.09.2009 um 10:26 Uhr von whosdrunken
Ja genau. Wir haben eine BV, dass maximal 20 % Kurzarbeit gemacht wird. Das Arbeitsamt bezahlt ja an diesem Tag in der Woche 60% deines Lohnes, bei verheiratet oder Kind 66%.
Mit Abdeckung meine ich richtigerweise das hohe Arbeitsaufkommen.
Und es ist richtig. Wir haben MA, die waren für einen, bzw. zwei Tage in Kurzarbeit. Sprich die haben 8 und 16 Stunden gemacht. Die 11% wurden nicht erreicht, sie hätten mindestens 20 Stunden Kurzarbeit machen müssen. Jetzt fallen die aus der Kurzarbeit für den Monat heraus und bekommen dadurch die 8 bzw. 16 Stunden Minusstunden.
Da kommt man doch als BR auch in Teufels Küche, oder?
Wir gehen jetzt vielleicht in die Verlängerung Kurarbeit und wir wollen so etwas geklärt haben. Ich danke schonmal für die antworten von eben ! Gruß
Erstellt am 28.09.2009 um 13:03 Uhr von whosdrunken
Weiß jemand vielleicht noch was zu dem Thema? VG